Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Einführung neutraler Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden Bek. d. Innenministeriums v. 17. 7. 1990 - V A 2 ¹)

 

Historisch:

Einführung neutraler Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden Bek. d. Innenministeriums v. 17. 7. 1990 - V A 2 ¹)

198.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.8.1990 = MB1. NW. Nr. 60 einschl.)

17. 7. 90 (1)


Einführung neutraler Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden

Bek. d. Innenministeriums v. 17. 7. 1990 - V A 2 ¹)

Die Landesregierung hat am 19. 6.1990 beschlossen, zum 1. 7.1990 neutrale Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden einzuführen.

Für die „Klassischen" Ministerien wird dabei an den bisherigen Sprachgebrauch angeknüpft, z. B. künftig „Finanzministerium" statt bisher „Der Finanzminister". Die übrigen Ministerien, nämlich die mit zusammengesetzten Bezeichnungen, führen diese künftig ebenfalls in neutraler Form (z. B. „Ministerium" für Bundesangelegenheiten). Die Bezeichnungen „Ministerpräsident/Staatskanzlei" bleiben unverändert

2001

') MBl. NW. 1990 S. 974.