Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Repräsentation der Gemeinden und Gemeindeverbände und Austausch von Glückwunschschreiben der öffentlichen Dienststellen aus Anlaß des Weihnachts- und Neujahrsfestes RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1954 — III A 2141/54 ²)

 

Historisch:

Repräsentation der Gemeinden und Gemeindeverbände und Austausch von Glückwunschschreiben der öffentlichen Dienststellen aus Anlaß des Weihnachts- und Neujahrsfestes RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1954 — III A 2141/54 ²)

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68. Ergänzung — SMBl. NW. — (Stand 15. 6. 1969 = MBl. NW. Nr. 82 einschl.)

20023


Repräsentation
der Gemeinden und Gemeindeverbände
und Austausch von Glückwunschschreiben
der öffentlichen Dienststellen aus Anlaß des
Weihnachts- und Neujahrsfestes

RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1954 — III A 2141/54 ²)

Seit der Übernahme meines Amtes stelle ich immer wieder fest, daß an die Gemeinden und Gemeindeverbände Ansprüche auf die Ausübung einer Repräsentation gestellt werden, die mit den Aufgaben und .den finanziellen Lasten, die den Gemeinden obliegen, nicht zu vereinbaren ist. Ich begrüße es deshalb, daß das Präsidium des Deutschen Städtetages in seiner 59. Sitzung am 23./24. April 1954 beschlossen hat, seinen Mitgliedstädten die Anwendung von Richtlinien über die Art und den Umfang der Repräsentation zu empfehlen (Mitteilungen des Deutschen Städtetages S. 107/1954), die letztere angesichts der noch zahlreichen Verpflichtungen der Städte insbesondere auf sozialem Gebiet und mit Rücksicht auf die eigentliche Verwaltungstätigkeit aus finanziellen und personellen Gründen auf ein den Zeitumständen entsprechendes Maß zurückführen soll.

Ich bitte alle Gemeinden und Gemeindeverbände, bei der Wahrnehmung ihrer Repräsentationspflichten, die in angemessenem Umfange sicher bestehen und ausgeübt werden müssen, die Zurückhaltung zu wahren, die angesichts der noch schwierigen Lage weiter Bevölkerungskreise und der großen finanziellen Belastung, die die Gemeinden zu tragen haben, notwendig ist.

In den Bereich einer meiner Ansicht nach entbehrlichen Repräsentation fällt vor allem auch der Austausch von Glückwünschen zu Weihnachten und Neujahr zwischen öffentlichen Dienststellen. Die Sitte, oder besser Unsitte, des Austauschs von Glückwunschschreiben öffentlicher Dienststellen nimmt von Jahr zu Jahr einen größeren Umfang an. Glückwünsche zu diesen Festen zwischen Verwandten und Bekannten haben ihren guten Sinn. Formularmäßige Glückwünsche zwischen allen möglichen Dienststellen bedeuten aber im Grunde nur einen vermeidbaren Aufwand, dem ein greifbarer materieller oder ideeller Gegenwert nicht gegenübersteht.

Ich lege deshalb den öffentlichen Dienststellen, insbesondere auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden den Gedanken nahe, künftig auf den Austausch derartiger Glückwünsche zu verzichten und die hierfür aufzuwendenden Mittel durch Widmung für einen sozialen Zweck einer besseren Verwendung zuzuführen.