Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 241).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 - v. 22.7.2010

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 - v. 22.7.2010

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren


RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 -
v. 22.7.2010

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

Höheren Dienst

70 Euro

Gehobenen Dienst

55 Euro

Mittleren Dienst

44 Euro

Einfachen Dienst

33 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Innenministeriums vom 20.7.2009 (MBl. NRW. S. 370) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2010 S. 666.


Anlagen: