Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 30.6.2003 (MBl.NRW. 2003 S. 688)

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)

Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung
der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums
v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den

höheren Dienst

66,47 Euro

gehobenen Dienst

51,64 Euro

mittleren Dienst

40,90 Euro

einfachen Dienst

30,68 Euro

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

MBl. NRW 2002 S. 139


Anlagen: