Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Richtlinien für die Einführung in die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, des höheren Dienstes in der Datenverarbeitung, des wissenschaftlichen Dienstes und für die Einführung vergleichbarer Angestellter beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LOS NRW) RdErl. d. Innenministeriums v.22.11.1994 -II B 4-6.51.00-6/94
Richtlinien für die Einführung in die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, des höheren Dienstes in der Datenverarbeitung, des wissenschaftlichen Dienstes und für die Einführung vergleichbarer Angestellter beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LOS NRW) RdErl. d. Innenministeriums v.22.11.1994 -II B 4-6.51.00-6/94
Richtlinien für die Einführung in die Laufbahnen des höheren
allgemeinen Verwaltungsdienstes, des höheren Dienstes
in der Datenverarbeitung, des wissenschaftlichen Dienstes
und für die Einführung vergleichbarer Angestellter beim
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
(LOS NRW)
RdErl. d. Innenministeriums
v.22.11.1994 -II B 4-6.51.00-6/94
1
Ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sollen deshalb in den einzelnen Stationen der Einführung sobald wie möglich -
in der Regel nach wenigen Wochen an das Arbeitspensum herangeführt sein, das
für Dezernentinnen und Dezernenten typisch ist.
1.1
Die ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nach der
Einführungszeit zunächst Dezernentenaufgaben beim LDS NRW wahrnehmen. Die
Einführung muss deshalb die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die
Wahrnehmung der Dezernentenaufgaben erforderlich sind. Darüber hinaus muss sie
nach Möglichkeit Befähigungen vermitteln und stärken, die für Führungs- und
Fachaufgaben unterschiedlichster Art erforderlich sind. Viele der
Nachwuchskräfte werden in Führungspositionen des LDS NRW und anderer Behörden
der Innenverwaltung hineinwachsen oder eine Tätigkeit in der
Ministerialverwaltung aufnehmen.
Anhand eigener, möglichst eigenverantwortlicher Tätigkeit in verschiedenen
Aufgabenbereichen und mehreren Verwaltungsebenen sollen allen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern an der Einführung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden,
die in der jeweiligen Ausbildung oder in der bisherigen beruflichen Tätigkeit
nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erworben werden konnten. Vor allem
die Arbeitsweise der Verwaltung, die bestimmt ist durch Denken in
fachübergreifenden Zusammenhängen, Beherrschung und Anwendung zeitgemäßer
Führungs- und Planungsinstrumente, soll eingeübt werden. Daneben sollen den
Nachwuchskräften die Grundlagen des Verwaltungshandelns und die Besonderheiten
der Arbeit im Bereich der 'Statistik bzw. der Datenverarbeitung vermittelt
werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen erkennen, dass die Aufgaben
der Verwaltung komplex sind und nur durch Zusammenarbeit - über die
Fachdisziplinen hinaus - gelöst werden können. Dazu gehört auch, die Denk- und
Arbeitsweise anderer Disziplinen zu verstehen und zu berücksichtigen. Durch den
Wechsel in der Einführungszeit soll gezeigt werden, wie die Abteilungen des LDS
NRW sowie die Gruppen und Dezernate in einer Abteilung zusammenarbeiten und wie
die verschiedenen Landesbehörden aufeinander einwirken.
1.2
Die Nachwuchskräfte sollen in Formen der Zusammenarbeit eingeführt werden, die
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, ihre Selbständigkeit fördern
und doch ein einheitliches Handeln der Behörde ermöglichen.
1.3
Im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen sie lernen, die Interessen des
Einzelnen und deren Grundlagen zu erkennen und sie im Widerstreit mit anderen
Interessen und Zielen zu würdigen. In ihrem Auftreten soll sich ausdrücken,
dass die Verwaltung ein notwendiges Organisationsmittel des demokratischen
Staates ist, dessen Angehörige zur Sachlichkeit und Hilfsbereitschaft verpflichtet
sind.
1.4
Die Durchführung von Entscheidungs- und Planungsprozessen soll erlernt werden.
Die Nachwuchskräfte sollen Eigeninitiative entwickeln, Entscheidungssituationen
analysieren, Handlungsalternativen erkennen, Bewertungskriterien erarbeiten und
bei ihren Entscheidungen die Wirtschaftlichkeit des Handelns und der Ergebnisse
berücksichtigen.
1.5
Als Vorgesetzte sollen sie Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse steuern und
für einen umfassenden Informationsaustausch sorgen.
2
Dauer und Reihenfolge der Einführung
Die Einführung der Nachwuchskräfte in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst
dauert zwei Jahre. Grundsätzlich werden davon die ersten zehn Monate, beim LDS
NRW, weitere fünf Monate bei einer Bezirksregierung und abschließend neun
Monate bei einer obersten Landesbehörde geleistet. Bei Schwerbehinderten
können, soweit dies erforderlich ist, bei der zweiten Station Ausnahmen gemacht
werden.
2.2
Die Einführung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Laufbahn des höheren
Dienstes in der Datenverarbeitung, des wissenschaftlichen Dienstes und der
vergleichbaren Angestellten beim LDS NRW dauert vierzehn Monate; davon werden
acht Monate beim LDS NRW und abschließend sechs Monate bei einer obersten
Landesbehörde geleistet.
2.3
Die Einführung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einstellung, unabhängig davon, ob
die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter als Regierungsrätin z. A. bzw.
Regierungsrat z. A. oder als vergleichbare Angestellte bzw. vergleichbarer
Angestellter ihre bzw. seine Tätigkeit beim LDS NRW aufnimmt.
2.4
Die Einführung der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert zehn Monate. Sie
werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb des LDS NRW und fünf
Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium NRW - ggf. in einem
anderen Ministerium - in Aufgaben des höheren Verwaltungsdienstes eingeführt;
liegen soziale Gründe vor, sind bezüglich des Ortes der Einführungsfortbildung
Ausnahmen möglich.
2.5
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.
3
Einführung beim LDS NRW
Einführung in den Dezernaten
3.1.1
Die Einführung folgt einem Plan, der den Nachwuchskräften, den Abteilungen und
den beteiligten Dezernaten mitgeteilt wird.
Die Nachwuchskräfte sollen 2 x fünf bzw. 2 x vier, die Aufstiegsbeamtinnen und
-beamten fünf Monate in einem Tätigkeitsbereich verbleiben. Sie sind jeweils
einer verantwortlichen Dezernentin oder einem Dezernenten einzeln zuzuweisen.
Die Einführungszeit beginnt mit einer Einweisung im Dezernat. Die Nachwuchskräfte
sind in die Arbeitsweise und Arbeitstechnik der Verwaltung einzuweisen und von
Anfang an zu allen wesentlichen Aufgaben und Projekten, insbesondere auch zu
dienstlichen Besprechungen hinzuzuziehen, damit sie möglichst schnell in eine
selbständige Tätigkeit hineinwachsen. Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen
abgrenzbar und überschaubar sein, so dass sie Dezernentenaufgaben in eigener
Verantwortung wahrnehmen können. Die Selbständigkeit umfasst alle eine
Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen, wie Augenschein, Rückfragen bei den
beteiligten Stellen, Besprechungen, Bearbeitungsanweisungen, Beteiligung
anderer Dezernate, Rücksprachen bei Vorgesetzten und die Entscheidung selbst.
Vorgesetzte sollen die Nachwuchskräfte an den übrigen wesentlichen Aufgaben und
Projekten des Dezernats beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in
größere Zusammenhänge einordnen können. Dabei sollen ihnen einzelne Aufgaben
zur umfassenden vorbereitenden Bearbeitung übergeben werden. Alle Eingänge, für
2 Wochen auch die der jeweiligen Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten, sind
ihnen zugänglich zu machen. Um die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im
Dezernat kennen zu lernen, sollen sie an Dienstbesprechungen der Dezernentinnen
und Dezernenten sowie der Hauptdezernentinnen und der Hauptdezernenten in der
Behörde und mit anderen Behörden teilnehmen. Sie übernehmen
Abwesenheitsvertretungen der Dezernatsleitung.
Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter und die Gruppenleiterin bzw.
der Gruppenleiter sollen sie zu Besprechungen, die der Koordinierung mehrerer
Dezernate dienen und zu Abteilungsbesprechungen heranziehen. Die Präsidentin
bzw. der Präsident und die Vertreterin bzw. der Vertreter der Präsidentin bzw.
des Präsidenten sollen sie an Dienstbesprechungen teilnehmen und selbst
vortragen lassen. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vertreterin bzw.
der Vertreter der Präsidentin bzw. des Präsidenten können Sonderaufträge
erteilen. Das Ergebnis ist mit den Nachwuchskräften zu besprechen. Die Nachwuchskräfte
sollen an Sitzungen von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen der Statistik bzw.
der Datenverarbeitung teilnehmen, z. B. Fachausschüsse und Arbeitsgruppen beim.
Statistischen Bundesamt, des interministeriellen Arbeitskreises für Automation
(IMA-Automation) und des Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/kommunaler
Bereich (KoopA-ADV). Sie müssen Gelegenheit erhalten, sich auf diese Sitzungen
vorzubereiten.
3.1.2
Die jeweils verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa zur
Hälfte, eines Einführungsabschnitts ein Personalgespräch mit den
Nachwuchskräften, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung
und ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind.
Unmittelbar nach Beendigung eines Einführungsabschnitts erstellt die Leiterin
oder der Leiter der Abteilung für Verwaltung und Information für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer bzw. seiner Abteilung, für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der übrigen Abteilungen die jeweilige
Gruppenleiterin bzw. der jeweilige Gruppenleiter, ungeachtet der besonderen
Regelungen für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach dem RdErl. des
Innenministeriums v. 10. 6. 1992 (SMB1. NW. 20300) einen formlosen
„Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken
soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten,
Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin bzw. zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin
bzw. der Beamte oder die bzw. der vergleichbare Angestellte im
Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann
die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu
vermerken (vgl. RdErl. des Innenministeriums v. 25. 5. 1991 SMB1. NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende eines Einführungsabschnitts führt die Abteilungsleiterin bzw. der
Abteilungsleiter oder die Gruppenleiterin bzw. der .Gruppenleiter ein
Personalgespräch mit ihnen.
3.2
Anzahl und Kombination der Dezernate
Die fünfmonatige Einführungszeit erfolgt in nur einem Dezernat; die zehn- bzw.
achtmonatige Einführungszeit erfolgt je zur Hälfte in zwei Dezernaten möglichst
verschiedener Abteilungen, darunter in einem Dezernat, welches mit
Querschnittsaufgaben befasst ist, wenn dort im jeweiligen Einzelfall ein
sinnvoller Einsatz möglich ist. Welche Dezernate bzw. Teilbereiche eines
Dezernates für die Einführung geeignet sind, bestimmt die Präsidentin bzw. der
Präsident allgemein und nicht nur für den Einzelfall,
3.3
Kolloquien und Exkursionen
Die Kolloquien sollen über die Tätigkeit in den Dezernaten hinaus weitere
Kenntnisse über die Aufgaben der Behörde und deren fachübergreifende
Zusammenhänge vermitteln.
Exkursionen sollen durch unmittelbare Anschauung vor Ort die gewonnenen
Erkenntnisse ergänzen und vertiefen.
Mindestens zweimal im Jahr sind Kolloquien, mit einer Exkursion verbunden,
durchzuführen.
Die Leitung hat die Präsidentin bzw. der Präsident oder ihre bzw. seine
Vertreterin ihr bzw. sein Vertreter.
3.4
Persönliches Gespräch mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten oder ihrer bzw.
seiner Vertreterin bzw. ihrem bzw. seinem Vertreter.
Durch regelmäßige Gespräche mit den Nachwuchskräften informiert sich die
Präsidentin bzw. der Präsident oder ihre bzw. seine Vertreterin bzw. ihr bzw.
sein Vertreter über den Erfolg der Einführung.
4
Einführung bei den Bezirksregierungen
Für die fünfmonatige Einführungszeit bei den Bezirksregierungen gilt Ziffer 3
des RdErl. des Innenministeriums v. 21. 6. 1994 (SMB1. NW. 20300) entsprechend
der Maßgabe, dass die Einführungszeit in nur einem Dezernat erfolgt.
5
Einführung bei einer obersten Landesbehörde
Den Abschluss der Einführungszeit bildet die Abordnung an eine oberste
Landesbehörde. Außer zum Innenministerium können Abordnungen erfolgen zum
Ministerpräsidenten, Kultusministerium, Ministerium für Wissenschaft und
Forschung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Ministerium für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft, Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr, Ministerium
für Bauen und Wohnen, Ministerium für Bundesangelegenheiten in Bonn und
Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Eine Abordnung zum Landtag ist ebenfalls möglich.
5.2
In der obersten Landesbehörde sollen die Nachwuchskräfte die typischen
Tätigkeiten oberster Dienstbehörden aus eigener Mitarbeit kennen lernen.
Außerdem soll der Wechsel während der Einführungszeit die Flexibilität der
Nachwuchskräfte fördern.
5.3
Gestaltung der Einführungszeit bei einer obersten Landesbehörde.
5.3.1
Die Nachwuchskräfte werden während der Abordnung einem Referat - möglichst mit
fachlichem Bezug zur Aufgabenstellung des LDS NRW - der jeweiligen obersten
Landesbehörde zugewiesen. Dort können ihnen im Einzelfall auch
referatsübergreifende Tätigkeiten übertragen werden. Sie sollen während dieser
Zeit ein möglichst vollständiges Bild vom Geschäftsablauf im Referat und der
Zusammenarbeit mit anderen Referaten erhalten. Insbesondere soll ihnen die
Teilnahme an Dienstbesprechungen und Rücksprachen ermöglicht und zeitweilig der
Posteingang des Referats zugänglich gemacht werden.
5.3.2
Dabei sollen sie nicht nur Einzelaufgaben erledigen, sondern auch an
grundsätzlicher Arbeit in Gesetz- und Verordnungsgebung sowie beim Entwurf von
Runderlassen beteiligt werden. Die Nachwuchskräfte sollen auch an Minister- und
Kabinettvorlagen so- wie, bei Stellungnahmen zu Bundesratsvorlagen mitwirken.
Sie sollen an Plenar- und Ausschusssitzungen des Landtags teilnehmen.
Die Nachwuchskräfte sollen - über die ihnen jeweils zugewiesenen Aufgaben
hinaus - an einer möglichst großen Zahl von Besprechungen teilnehmen und dabei
die Konferenztechnik bei einer obersten Landesbehörde kennen lernen und im
Einzelfall auch selbst erproben.
5.3.3
Etwa zur Hälfte der Abordnungszeit führen die verantwortlichen
Referatsleiterinnen oder Referatsleiter, am Ende der Abordnungszeit die
Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter, ein Personalgespräch mit ihnen, in
dem der bisherige Verlauf der Tätigkeit bei einer obersten Landesbehörde
eingehend erörtert wird.
Nach Beendigung der Abordnung erstellt die Personalabteilung, 'ungeachtet der
besonderen Regelungen für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach dem
RdErl. v. 10. 6. 1992 (SMB1. NW. 20300), einen ausführlichen formlosen
„Befähigungsbericht". Er soll die Tätigkeiten in der obersten
Landesbehörde darstellen und eine Aussage über Fähigkeiten, Kenntnisse und
Leistungen enthalten. Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber,
ob sich die Beamtin bzw. der Beamte oder die bzw. der vergleichbare Angestellte
im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann
die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu
vermerken (vgl. RdErl. des Innenministeriums y. 25. 5. 1991 SMBl. NW, 203034 Ziffer 10.3,1).
6
Einführungsseminare und -tagungen
Für die Einführungsseminare und -tagungen für die Nachwuchskräfte beim LDS NRW
gilt Ziffer 6 des RdErl. des Innenministeriums v. 21. 6. 1994 (SMBl. NW. 20300).
MBl. NRW. 1994 S. 1514.