Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 08.08.2001 - MBl.NRW. S. 1122.

 


Historisch: Einführung einer Stellenbörse; Verfahrensregelungen für eine zweijährige Pilotphase RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 11. 1997 -II B 6 - 5.60 - 0/97 ¹)

 

Historisch:

Einführung einer Stellenbörse; Verfahrensregelungen für eine zweijährige Pilotphase RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 11. 1997 -II B 6 - 5.60 - 0/97 ¹)

245. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 7. 1999 = MB1. NRW. Nr. 43/99 einschl.)

12. 11. 97 (1)


Einführung einer Stellenbörse;
Verfahrensregelungen für eine zweijährige Pilotphase

RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 11. 1997 -II B 6 - 5.60 - 0/97 ¹)

Das Innenministerium veröffentlicht ab 1. 1. 1998 für eine zweijährige Pilotphase in zweiwöchentlichem Rhythmus ein verwaltungsinternes zentrales Ausschreibungsblatt „Stellenbörse der Landesverwaltung NRW", das im Teil I.Stellenausschreibungstexte und im Teil II Stellengesuche von Landesbediensteten enthält.

Der Versand erfolgt nach Möglichkeit über X.400.

Zu Teil I: '

Aufgenommen werden freie und freiwerdende Planstellen und Stellen, die -, ggf. auch nach ressortinterner Ausschreibung - nicht mit Beschäftigten aus der eigenen Verwaltung besetzt werden können oder für die längstens 2 Monate nach ressortinterner Ausschreibung die Besetzungsentscheidung mit Beschäftigten der eigenen Verwaltung noch nicht getröffen worden ist, bei nicht abgeschlossenen Verfahren reicht eine Mitteilung aus.

Erfolgt eine externe Besetzung ohne vorherige Ausschreibung in der Stellenbörse, wird durch eine entsprechende Regelung im Haushältsgesetz eine gleichwertige Stelle sofort kw-gestellt.

.Von der Ausschreibungspflicht ausgenommen sind

1. Planstellen der Besoldungsgruppe B 3 bis B 10 BBesO,

2. Planstellen und Stellen für persönliche Referentinnen/Referenten und Pressereferentinnen/Presserefe-•renten in Ministerien,

3. Planstellen und Stellen, die mit Schwerbehinderten besetzt werden sollen,

4. Planstellen und Stellen, die für Personen mit einer Befähigung für Lehrerlaufbahnen vorgesehen sind,

5. Stellen für Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildende sowie Referendarinnen/Referendare, .

6. Planstellen und Stellen, die mit Absolventen von verwaltungsspezifischen bedarfsorientierten Ausbildungsgängen des Landes besetzt werden können,

7. C 2-, C 3- und C 4-Planstellen für Professorinnen/Professoren,

8. Stellen für Ärztinnen/Ärzte sowie medizinisch-technisches und Pflegepersonal in den Einrichtungen' des Landes,

9. Planstellen und Stellen, die aufgrund besonderer fachspezifischer Anforderungen mit Absolventen einschlägiger Ausbildungsgänge besetzt werden müssen, die in der übrigen Landesverwaltung nicht beschäftigt sind,

10. Stellen für befristete Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Dienst der Hochschulen im Bereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung.

Gesetzliche Verpflichtungen zur öffentlichen Ausschreibung von Plänstellen/Stellen bleiben unberührt. Bei einer Stellenbesetzung nach Nummer 9 wird die Stellenbörse nachträglich informiert.

In den Ausschreibungstext ist der Hinweis aufzunehmen, daß bevorzugt Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die kw-Stellen freimachen. Außerdem ist der Hinweis aufzunehmen, daß Frauen nach Maßgabe des Frauenförderungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden.

Bestehende gesetzliche Bestimmungen, die bei der Besetzung von Planstellen und Stellen zu beachten sind, werden nicht berührt. Dies gilt insbesondere für die Regelungen des Beamtenrechts, der Laufbahnverord-nung, der Gleichstellung von Frau und Mann und des Schwerbehindertengesetzes.

Die Bewerbungsfrist ist einheitlich auf 4 Wochen ab Veröffentlichung festzusetzen.

Die Übermittlung des Ausschreibungstextes erfolgt nach Durchführung des personalvertretungsrechtlichen Mitwirkungsverfahrens auf dem Dienstweg über die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde. Die Abgabe an das Innenministerium, Referat IIB 6, sollte nach Möglichkeit ebenfalls über X.400 erfolgen.

Jede Stellenausschreibung wird einmal im zentralen Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Empfänger sind die Ressorts. Die Ressorts stellen eine aktuelle Verfügbarkeit für die Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches sicher.

Zur Erfolgskontrolle berichten die Behörden/Einrichtungen, die eine Ausschreibung in der Stellenbörse veranlaßt haben, dem Innenministerium spätestens 2 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg, ob eine Stellenbesetzung aufgrund der Ausschreibung erfolgt ist bzw. noch erfolgen wird. Falls ja, sind der Name der/des übernommenen Beschäftigten, die abgebende Behörde/Einrichtung und der (voraussichtliche) Zeitpunkt der Besetzung anzugeben. War die Ausschreibung ohne Erfolg, ist der Grund zu nennen.

Planstellen/Stellen für die keine Bewerbungen eingehen oder für die ein erfolgloses Auswahlverfahren durchgeführt worden ist, dürfen extern besetzt werden.

Zu Teil II:

Landesbedien'stete aus Bereichen, in denen kein zentrales Versetzungsverfahren durchgeführt wird, erhalten die Möglichkeit, ein Versetzungsgesuch im zentralen Ausschreibungsblatt veröffentlichen zu lassen. Die hierzu benötigten persönlichen Daten sind in der Anlage zu diesem Runderlaß abschließend aufgeführt. Anlage Weitere Angäben sind nicht erforderlich und .werden ggf. auch nicht in das Ausschreibungsblatt übernommen.' • -

Das Versetzungsgesuch ist unmittelbar an das Innenministerium, Referat II B 6, zu richten.

Jede Anzeige wird einmal unter einer vom Innenministerium vergebenen Chiffre-Nummer veröffentlicht. Dabei werden Vorname, Name, aktuelle Beschäftigungsdienststelle und die dienstliche und private Telefonnummer nicht aufgeführt.

Das Innenministerium bestätigt schriftlich den Eingang eines Versetzungsgesuches 'und teilt dem/der Beschäftigten dabei die vergebene Chiffre-Nummer, die Nummer des Ausschreibungsblattes, in der das Gesuch erscheint und das Ausgabedatum des Blattes mit.

Die Veröffentlichung erfolgt wiederum über die Ressorts, die die Verfügbarkeit für die Verwaltungen ihres Geschäftsbereiches sicherstellen.

Behörden/Einrichtungen, die an der Übernahme einer/ eines Bewerberin/Bewerbers interessiert sind, unterrichten das Innenministerium. Das Innenministerium wird dann die Bediensteten - in der Regel telefonisch -auffordern, selbst Kontakt mit . dieser Verwaltung aufzunehmen.

Zur Erfolgskontrolle berichtet die jeweilige Behörde/ Einrichtung dem Innenministerium binnen 2 Monaten nach einem vermittelten Kontakt auf dem Dienstweg den Stand des Besetzüngsverfahrens.

Bei fehlender Resonanz erfolgt ca. 2 Monate nach Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an , die/den Beschäftigte/Beschäftigten.

Zu Teil III:

Für alle Geschäftsbereiche der Landesregierung wird für eine Versuchsphase von 2 Jahren ab dem 1. 2. 1999 ein Stellenpool zur Verringerung vorzeitiger Zurruhesetzun-gen eingerichtet, um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 45 Abs. 3 LEG - Alternativeinsatz statt Zurruhesetzung - zu unterstützen.

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') MBl. NKW 1997 S. 1388, geändert durch RdErl. v. 28.11. 1997 (MB1. NRW. 1997 S. 1513), 30. 12.1998 (MB1. NEW. 1999 S. 54), 1. 3.1999 (MB1. NRW. 1999 S. 422).

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245. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 7. 1999 = MBl. NRW. Nr. 43/99 einschl.)

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Für den Stellenpool werden zur Verfügung gestellt: 13 Planstellen aus dem Einzelplan (Epl.) 03 (IM), 10 aus Epl. 04 (JM), 2 aus Epl. 15 (MASSKS), l aus Epl. 08 (MWMTV), 2 aus Epl. 10 (MURL), 7 aus Epl. 12 (FM), l aus Epl. 14 (MBW). Aus ,dem Epl. 05 (MSWWF) werden zunächst 19 Planstellen zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung bedarf der Zustimmung der Staatssekretärskonferenz.

Dem Stellenpool liegt folgendes Konzept zugrunde:

1. Vor einer, endgültigen Entscheidung über die Zurruhe-setzung einer Beamtin/eines Beamten vor dem 55. Lebensjahr prüft das jeweilige Ressort einen anderweitigen Einsatz im eigenen Geschäftsbereich. Sollte dort keine anderweitige Einsatzmöglichkeit bestehen, ist die Beamtin/der Beamte den übrigen Ressorts zur Übernahme vorzustellen.

Ältere Beamtinnen/Beamte können an dem Verfahren freiwillig.teilnehm'en. •

2. Auf den Planstellen des Stellenpools werden solche Beamtinnen/Beamte geführt, die krankheitsbedingt in ihrem bisherigen Ressort nicht mehr einsetzbar sind und zur Vermeidung vorzeitiger Zurruhesetzungen in einem anderen Ressort beschäftigt werden können.

Beamtinnen/Beamte, die innerhalb eines Ressorts anderweitig eingesetzt werden können, werden nicht auf die Einbringungsverpflichtung in den Pool angerechnet.

3. Soweit statusrechtlich (z.B. Richterin/Richter) eine Versetzung in ein anderes Ressort unmöglich ist, ist auch eine Einbeziehung in den Pool ausgeschlossen.

4. Zur Bewirtschaftung im einzelnen:

a) Vorab ist in jedem Fall der anderweitige Einsatz einer Beamtin/eines Beamten im eigenen Ressort zu prüfen.

b) Soweit ein anderweitiger Einsatz auch in einem anderen Ressort nicht erfolgen kann und die Beamtin/der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, steht die Stelle - ggf. unter Berücksichtigung einerStellenbesetzungssperre - zur Wiederbesetzung zur Verfügung.

c) Sind mehrere Ressorts zur Übernahme der Beamtin/des Beamten bereit, ist dem Wunsch der Beamtin/des Beamten zu entsprechen.

d) Soweit das die Beamtin/den Beamten abgebende Ressort seine Verpflichtung an den Stellenpool noch nicht erbracht hat, gibt es die Beamtin/den Beamten mit Stelle an das äufneHmende Ressort ab.

e) Andernfalls hat eines der übrigen Ressorts, das seinen Anteil an dem Stellenpool noch nicht erbracht hat, eine unbesetzte Planstelle bereitzustellen. Sollten mehrere Ressorts zur Abgabe von Planstellen verpflichtet sein, gilt folgende Reihenfolge: . ' •

- Wertigkeit der Planstellen

- können mehrere Ressorts eine Planstelle der benötigten Wertigkeit zur Verfügung stellen, gibt das Ressort die Planstelle ab, das über eine

' Planstelle höherer Wertigkeit verfügt,

- verfügen mehrere Ressorts über eine Planstelle höherer Wertigkeit, so gibt das Ressort die Planstelle ab, das bislang seinen Anteil am Stellenpool am wenigsten erbracht hat.

Das aufnehmende Ressort ist von der Abgabe einer Planstelle grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Die Vermittlung der Beamtinnen/Beamten, deren vorzeitige Zurruhesetzung vermieden werden soll, erfolgt als Teil III der beim Innenministerium NRW, Referat II B 6, installierten Stellenbörse.

Veröffentlicht werden grundsätzlich folgende Daten der zu vermittelnden Beamtinnen/Beamten:

a) akademischer Grad (ggf. Fachrichtung)

b) Amtsbezeichnung

c) Besoldungsgruppe

d) Laufbahnbefähigung (ggf. zusätzlich Fächerkombination)

e) teilzeitbeschäftigt ja/nein, Stellenanteil

f) geeignete Aufgabenbereiche

g) mögliche Dienstorte

h) Einsatz-/Verwendungswünsche der/des Beamtin/ Beamten

Die Daten erhält die Geschäftsstelle von der jeweiligen obersten Dienstbehörde, die gleichzeitig eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die weitere Vermittlung benennt.

Sofern im Einzelfall eine Identifizierung der Beamtin/ des Beamten anhand einer oder mehrerer der unter a) bis h) vorgegebenen Angaben nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, unterbleibt die Weitergabe der in Frage kommenden Daten an die Geschäftsstelle.

Die übermittelten Angaben werden einmal unter einer laufenden Nummer veröffentlicht, die der anbietenden obersten Dienstbehörde zusammen mit der Nummer des Ausschreibungsblattes mitgeteilt wird. Die Veröffentlichung erfolgt wie bei Teil I-und II der Stellen-; börse über die Ressorts. Sie ist ausschließlich den für die Personalentscheidungen zuständigen Organisationseinheiten zugänglich zu machen. Zusätzlich wird Teil III den Personalgruppenleiterinnen/Personal-gruppenleitern der Ministerien unmittelbar zugeleitet.

Behörden/Einrichtungen, die an einer Übernahme der Beamtin/des Beamten interessiert sind, wenden sich an die Geschäftsstelle, die den Kontakt mit der Ansprechpartnerin/dem Ansprechpartner im jeweiligen Ressort vermittelt. Spätestens 4 Wochen nach Veröffentlichung hat von dort eine Rückmeldung an die Geschäftsstelle der Stellenbörse zu erfolgen. Fehlanzeige ist erforderlich.

Der Geschäftsstelle obliegt es, die Aufzeichnungen über den von den Ressorts zu erbringenden Anteil an dem Stellenpool zu führen.

Soweit notwendig, wird die Geschäftsstelle als Clearingstelle tätig und moderiert zwischen den beteiligten Ressorts.

6. Nach Ablauf eines Jahres erstellt die Geschäftsstelle für die Staatssekretärskonferenz einen Erfahrungsbericht über den Verlauf des Stellenpools.

7. Ein weiterer Bericht - ggf. schon vor Ablauf eines Jahres - ist der Staatssekretärskonferenz von der Geschäftsstelle nach Einbringung von 19 Planstellen des MSWWF in den Stellenpool zu erstatten. Daran anschließend wird dort das weitere Verfahren abgestimmt.

Anlage

1 - Vorname

2 " Name

3 Privatanschrift

4 Derzeitige Behörde/Einrichtung

5 Telefon privat

6 Telefon dienstlich

7 Geburtsjahr

8 Schwerbehindert ja/nein

(kann angegeben werden)

9 Derzeitiges Aufgabengebiet

10 Für Beamte/Beamtinnen

10.1 Amts-/Dienstbezeichnung

10.2 Besoldungsgruppe

10.3 Datum der Einweisung in die derzeitige Besoldungsgruppe

10.4 Laufbahnbefähigung

253. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 1. 7. 2001 = MBl. NRW. Nr. 37/01 einschl.) 12. 11. 97 (2)

11 Für Angestellte lAOA««

11.1 Vergütungsgruppe &UOUOO

11.2 Fallgruppe

11.3 Datum der Einweisung in die derzeitige Fallgruppe

11.4 Ausbildung 12 Für Arbeiter

12.1 Lohngruppe

12.2 Fallgruppe

12.3 Datum der Einweisung in die derzeitige Fallgruppe

12.4 Ausbildung

13 Versetzungswunsch nach

13.1 Stadt/Kreis (mehrere Angaben sind möglich)

13.2 Behörde/Einrichtung (kann angegeben werden)

13.3 Gewünschtes Aufgabengebiet (kann angegeben werden)

Die Angaben unter Nummer l bis 6 werden nicht veröffentlicht, sondern durch eine Chiffre-Nummer ersetzt.

') MBl. NRW. 2001 S. 590.