Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 30.3.2010 (MBl. NRW. S. 299), in Kraft getreten am 4. Mai 2010.

 


Historisch: Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten RdErl. d. Innenministeriums v. 27. 6. 1992 -II B 4-6.28.16-2/92

 

Historisch:

Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten RdErl. d. Innenministeriums v. 27. 6. 1992 -II B 4-6.28.16-2/92

Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der
Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung
des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten
RdErl. d. Innenministeriums v. 27. 6. 1992 -II B 4-6.28.16-2/92

1.
Zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten können Angestellte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit mindestens fünfjähriger Tätigkeit im Schreib- oder Verwaltungsdienst des Landes zugelassen werden.

2.
Die Bewerbungen sind an die Beschäftigungsbehörden zu richten.

3.
Die Bewerber oder Bewerberinnen nehmen an einem überörtlichen Auswahlverfahren teil. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird von mir geregelt.

4.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 570 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

U.-Std.:
1. Lern-, Arbeits- und Klausurtechnik 20
2. Staats- und Verfassungsrecht 60
3. Allgemeines Verwaltungsrecht 80
4. Bürgerliches Recht 40

5. Haushalts- und Anordnungswesen 60
6. Wirtschaftskunde 25
7. Organisationskunde 40
8. Informationstechnik 60
9. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht 40
10. Arbeits-, Tarif-, Vergütungs- und Sozialversicherungsrecht 70
11. Personalvertretungsrecht 10
12. Europarecht 10
13. Beihilferecht 25
14. Reisekostenrecht 30

Die Fortbildung erfolgt an zwei Unterrichtstagen in der Woche bei den jeweils von mir beauftragten Regierungspräsidenten. Der Lernzielkatalog für die Fortbildungsmaßnahme wird von mir erlassen.

5.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und deren Durchführung wird in der Prüfungsordnung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten vom 26. 6. 1992 (MB1. NRW. S. 1098/SMB1. NRW. 20319) geregelt.

MBl. NRW. 1992 S. 1101.