Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren und im Gnadenverfahren; hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 24.6.2003 – 44.2 – 2941
Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren und im Gnadenverfahren; hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 24.6.2003 – 44.2 – 2941
Auflagen der
Justizbehörden in Strafverfahren
und im Gnadenverfahren;
hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung
bei der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums v. 24.6.2003 – 44.2 – 2941
Ich
bitte sicherzustellen, dass bei Nichteinhaltung einer Auflage die
Justizbehörde, die sie angeordnet hat, unverzüglich unter Angabe der
Geschäftsnummer unterrichtet wird.
Anlagen: