Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Ermächtigung zur Erteilung von Verwarnungen durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1
Ermächtigung zur Erteilung von Verwarnungen durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1
Ermächtigung
zur Erteilung von Verwarnungen
durch die Wasserschutzpolizei bei Zuwiderhandlungen
gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes
RdErl. d. Innenministers v. 1.3.1990 -IV A2-2561/1
1
Im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr ermächtige ich hiermit die
Polizeivollzugsbeamten bei dem Polizeipräsidenten der Wasserschutzpolizei
Nordrhein-Westfalen zur Erteilung von Verwarnungen unter Erhebung eines
Verwarnungsgeldes (§ 58 Abs. l OWiG) bei Zuwiderhandlungen gegen strom- und
schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes.
2
Werden in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Verkehr
spezielle Richtlinien in Form eines Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs für
Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen erlassen, ist hiernach zu verfahren.
3
Die in meinem RdErl. v. 1. 10. 1987 (SMB1. NW. 20510) „Verfolgung von
Verkehrsverstößen durch die Polizei" erteilten generellenWeisungen für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gelten
entsprechend.
MBl. NRW. 1990 S. 379