Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Verhütung und Bekämpfung der Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften RdErl. d. Innenministeriums v. 09.07.2003 – 42.2 – 2768
Verhütung und Bekämpfung der Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften RdErl. d. Innenministeriums v. 09.07.2003 – 42.2 – 2768
Verhütung
und Bekämpfung der Herstellung und Verbreitung
gewaltverherrlichender, pornographischer und
sonstiger jugendgefährdender Schriften
RdErl. d. Innenministeriums v. 09.07.2003
– 42.2 – 2768
Das Landeskriminalamt NRW hat hierzu eine Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle (ZASt) eingerichtet. Ihr obliegt die landeszentrale deliktsspezifische Informationssammlung und -auswertung gemäß § 2 der Verordnung über weitere polizeiliche Aufgaben des Landeskriminalamts bei der Gefahrenabwehr sowie der Erforschung und Verfolgung von Straftaten vom 7.Mai.2003 (GV. NRW. S. 262).
Vorrangige Ziele sind hierbei die Erfassung und Überwachung von Verbreitungswegen inkriminierter Medien und Datenträger zur Identifizierung ihrer Hersteller und Verbreiter sowie - im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften - die Identifizierung der Tatbeteiligten und Opfer des sexuellen Missbrauchs.
Die ZASt unterstützt die deliktsspezifische Kriminalprävention und die Durchführung einschlägiger Ermittlungsverfahren insbesondere durch
1. Führen einer kriminalpolizeilichen Sammlung über Hersteller und Verbreiter gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften
2. Führen einer Bilddatenbank mit Informationen zu Herstellern gewaltverherrlichender und insbesondere kinderpornographischer Schriften
3. Sammeln von Belegexemplaren gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften zu Vergleichszwecken gemäß § 81 der Strafvollstreckungsordnung
4. Kriminalpolizeiliche Auswertung und Analyse deliktsspezifischer Medien und Datenträger
5. Sammeln und Auswerten deliktsspezifisch bedeutender justizieller Beschlüsse und Entscheidungen
6. Fach- und deliktsbezogene
Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, insbesondere mit der Zentralstelle zur
Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger
jugendgefährdender Schriften bei dem Generalstaatsanwalt Düsseldorf, der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und dem Bundeskriminalamt.
Der RdErl. "Bekämpfung gewaltverherrlichender,
pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften" v. 20.2.1976
(MBl. NRW. 1976 S. 893) wird aufgehoben.