Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Innenministeriums v. 3.2.2005 - 42.2 - 6501 -
Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Innenministeriums v. 3.2.2005 - 42.2 - 6501 -
Operative Fallanalyse/Datenbank
ViCLAS
RdErl. d.
Innenministeriums v. 3.2.2005
- 42.2 - 6501 -
Vorbemerkung
Die
Verbunddatenbank ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) und die Operative
Fallanalyse dienen als spezialisierte Methoden der Ermittlungsunterstützung
jeweils dem Erkennen von Tatzusammenhängen und der Aufklärung von Straftaten
der schweren Gewaltkriminalität.
Auf
der Grundlage des § 13 Abs. 3 POG NRW habe ich diese Aufgabe dem
Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) übertragen. Das LKA NRW hat hierzu ein
Sachgebiet "Operative Fallanalyse" eingerichtet.
In
der Verbunddatenbank ViCLAS werden die zu diesem Zweck erhobenen Daten zentral
gespeichert und Recherchen zum Erkennen von Tatzusammenhängen durchgeführt.
Verfahren und Inhalte hat das LKA NRW gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 POG NRW im
Rahmen des Sondermeldedienstes ViCLAS geregelt und passt diesen bei Bedarf an.
Zudem
bietet das Sachgebiet „Operative Fallanalyse“ des LKA NRW den
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere den Staatsanwaltschaften und
Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, Ermittlungsunterstützung
durch Operative Fallanalysen und Täterprofilerstellungen an. Das
Unterstützungsverfahren hat das LKA NRW geregelt und passt es bei Bedarf an.
Operative Fallanalyse/Täterprofilerstellung
2.1
Die Kreispolizeibehörden beantragen Operative Fallanalysen oder die Erstellung
von Täterprofilen ausschließlich beim LKA NRW. Das LKA NRW entscheidet über die
Eignung der vorgetragenen Fälle. Es informiert die Kreispolizeibehörden über
die Antragsmodalitäten und den Unterstützungsverlauf.
2.2
Soweit das LKA NRW die Analyse eines geeigneten Sachverhalts selbst nicht oder
nicht zeitgerecht vornehmen kann, vermittelt es den Kontakt zu einem
übernahmebereiten Analyseteam eines anderen Landes bzw. des
Bundeskriminalamtes.
Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, nicht das LKA NRW, sondern eine andere
Behörde oder eine externe Stelle mit einer Operativen Fallanalyse oder dem Erstellen
eines Täterprofils zu beauftragen, ist das LKA NRW durch die ermittelnde
Kreispolizeibehörde zu benachrichtigen.
ViCLAS-Datenbanksystem
3.1
Der Nutzen des ViCLAS-Datenbanksystems ist maßgeblich von der vollständigen und
aktuellen Informationserhebung ViCLAS-relevanter Delikte durch die
Kreispolizeibehörden abhängig. Das LKA NRW hat hierzu einen Sondermeldedienst
eingerichtet. Die Kreispolizeibehörden sind verpflichtet, alle potenziellen
ViCLAS-relevanten Delikte zu identifizieren. Sie wirken insbesondere bei der
Bearbeitung von Tötungsdelikten und schweren Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung auf die Einhaltung der Meldepflichten und auf die für die
Qualität der Ermittlungsunterstützung unverzichtbare Vollständigkeit der zu
meldenden Einzelinformationen hin.
3.2
ViCLAS-Recherchen werden zentral vom LKA NRW
durchgeführt. Internationale Recherchen erfolgen über das LKA NRW durch das
Bundeskriminalamt.
Aus- und Fortbildung
4.1
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) gewährleistet eine angepasste Verknüpfung
mit korrespondierenden Lehrinhalten in den Anpassungsfortbildungen für
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von sexuellen Gewaltdelikten und
Tötungsdelikten.
4.2
Das LKA NRW führt jährliche Dienstbesprechungen mit den Leiterinnen und Leitern
der Kommissariate für Tötungs- und Sexualdelikte durch, deren Inhalte mit dem
LAFP NRW abgestimmt sind.
4.3
Das LAFP NRW gewährleistet in Abstimmung mit dem LKA NRW bedarfsorientiert die
Weiterentwicklung der Fach- und Methodenkompetenz der Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter der Operativen Fallanalyse des LKA NRW.
Das LKA NRW legt dem für das Innere zuständige Ministerium jährlich zum 15.
Februar einen Erfahrungsbericht vor.