Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30.11.2013
Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30.11.2013
Entschädigungsregelung
für den Berufsbildungsausschuss
bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 30.11.2013
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 30. November 2013 gemäß § 77 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), folgende Entschädigungsregelung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Arbeit des Berufsbildungsausschusses beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.2.2014 - 231 - 1200.7 - genehmigt worden ist.
1.
Zeitaufwendungen durch die Teilnahme an Sitzungen oder sonstigen
Veranstaltungen werden für eine Dauer bis zu 6 Stunden pauschal mit € 77,00
entschädigt.
Zeitaufwendungen über die Dauer von 6 Stunden hinaus werden pauschal mit € 114,00 entschädigt.
An- und Abreisezeiten zu den Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen sind bei der Bemessung der Sitzungspauschale mit zu berücksichtigen.
2.
Reisekostenvergütung für Reisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ausschuss:
a) Den Mitgliedern an Tagungen und Sitzungen wird ein Tagegeld gezahlt. Hierdurch wird der entstehende Mehraufwand in den Kosten der Lebenshaltung abgegolten. Das Tagegeld staffelt sich wie folgt:
bis zu 6 Stunden: € 9,00
über 6 Stunden: € 18,00
b) Fahrtkosten:
- Fahrten mit eigenem PKW € 0,60 je Kilometer
- öffentliche Verkehrsmittel/Taxi: gemäß Beleg
3.
Anspruch auf Entschädigung nach dieser Regelung besteht nur, soweit eine
Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird.
Münster, den 30. November 2013
Der Präsident
Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
Genehmigt:
Düsseldorf, den 6.2.2014
Ministerium für
Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. S t o l l
m a n n
Die vorstehende Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird hiermit ausgefertigt und im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekanntgemacht.
Münster, den 17.2.2014
Der Präsident
Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
MBl. NRW. 2014 S. 305.