Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Anerkennung der Ortsteile Glashütte und Schieder der Stadt Schieder-Schwalenberg als Luftkurort
Anerkennung der Ortsteile Glashütte und Schieder der Stadt Schieder-Schwalenberg als Luftkurort
Anerkennung der Ortsteile Glashütte und
Schieder der Stadt Schieder-Schwalenberg
als Luftkurort
Verfügung
der
Bezirksregierung Detmold
– 24.04.03-012 –
Vom 26. November 2021
Aufgrund § 11 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der derzeit geltenden Fassung, habe ich der Stadt Schieder-Schwalenberg für die Ortsteile Glashütte und Schieder das Prädikat Luftkurort verliehen.
Gleichzeitig habe ich die Anerkennung der Ortsteile Glashütte und Schieder als Kneipp-Kurort vom 26. September 1980 widerrufen.
An der Festsetzung des Kurgebietes ändert sich nichts.
MBl. NRW. 2021 S. 1066.