Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. vom 20.7.2017 (MBl. NRW. S. 740).

 


Historisch: Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr RdErl. d. Innenministers v. 27.4.1978 -VIII B 4 - 4.421 - 16

 

Historisch:

Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr RdErl. d. Innenministers v. 27.4.1978 -VIII B 4 - 4.421 - 16

Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr

RdErl. d. Innenministers v. 27.4.1978 -VIII B 4 - 4.421 - 16

Aufgrund des § 26 Abs. 3 Nr. l des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) vom 25. Februar 1975 (GV. NW. S. 182/SGV. NW. 213) und einer Empfehlung des Unterausschusses „Feuerwehrangelegenheiten" des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer entsprechend, gebe ich hiermit die nachstehenden Richtlinien für die einheitliche Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr bekannt.

Die Kennzeichen sind in roter Farbe, möglichst in Reflexrot RAL 3019 oder mit reflektierender Klebefolie auszuführen.

Als Kennzeichen sind zu verwenden:

Streifen in einer Länge von 70 mm und einer Höhe von 10 mm
Ringe in einer Höhe von 10 mm.

Die Kennzeichnung ist folgendermaßen durchzuführen:

Bild 1-4: siehe Anlage 1.

Bild

Kennzeichen

Freiwillige Feuerwehr

Berufsfeuerwehr

1

1 Streifen auf beiden Helmseiten

Gruppenführer

Gruppenführer Fahrzeugführer

2

2 Streifen auf beiden Helmseiten

Zugführer

Zugführer

Wachabteilungsführer

3

1 Ring

Wehrführer

Führer von Verbänden

Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes

4

2 Ringe

Kreisbrand-meister

Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (Direktionsdienst)

MBl. NRW. 1978 S. 761.


Anlagen: