Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 10.10.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 1170).

 


Historisch: Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 (FwDV 4) .Die Gruppe Im Löscheinsatz" RdErl. d. Innenministers v. 29. 9. 1972 — VIII B 4 — 32.34.1¹)

 

Historisch:

Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 (FwDV 4) .Die Gruppe Im Löscheinsatz" RdErl. d. Innenministers v. 29. 9. 1972 — VIII B 4 — 32.34.1¹)

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29. 9. 72 (1) 138. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 3.1980 - MBl. NW. Nr. 12 einschL)


Feuerwehr-Dienstvorschrift 4

(FwDV 4) .Die Gruppe Im Löscheinsatz"

RdErl. d. Innenministers v. 29. 9. 1972 — VIII B 4 — 32.34.1¹)

Aufgrund des 8 15 Abs. 3 Buchstabe a des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfallen und öffentlichen Notständen — FSHG — vom 25. März 1958 (GV. NW. S. 101), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1969 (GV. NW. 1970 S. 22)

— SGV. NW. 213 — erlasse ich die Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 (FwDV 4) .Die Gruppe im Löscheinsatz*.

Wegen des Umfanges und der großen Zahl von bildlichen Darstellungen wird sie nicht in das Ministerialblatt aufgenommen. Der Deutsche Gemeindeverlag GmbH., Köln, hat deshalb den Druck der Dienstvorschrift übernommen. Die' Vorschrift ist in der Schriftenreihe .Feuerschutz im Lande Nordrhein-Westfalen* erschienen und kann vom Deutschen Gemeindeverlag GmbH., 5 Köln l, Luxemburger Str. 72, unter der Buch-Nr F D 0/4 bezogen werden.

Die Dienstvorschrift ist Grundlage für die Ausbildung und den Einsatz der Feuerwehr in Gruppenstärke. Durch

-sie werden organisatorische, taktische und technische Regeln des Feuerwehrdienstes in knapper Form festgelegt. Weitergehende Festlegungen sollten im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller an der Ausbildung • Beteiligten nicht getroffen werden. Soweit Einzelheiten bestimmter Tätigkeiten nicht festgelegt sind, ist im Sinne dieser Vorschrift zu verfahren. Im Ausbildungsdienst ist auf formale Festlegungen (Schulübungen) zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung durchgeführt und der Feuerwehrmann praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.

Ich bitte, diese Dienstvorschrift insbesondere für die Leiter der Feuerwehren, die Kreisbrandmeister und für die Zug- und Gruppenführer möglichst in Sammelbestellung zu beschaffen.

Die FwDV 4 tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

') MBLNW.18T28.1TM.

') MBL NW. 1973 S. «M, geändert durch RdErC v. 27.11.1970 (MBL NW. »80 S. 70).