Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Empfehlung für die Durchführung des Programms Bewegung, Spiel und Sport in der Heimerziehung Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 2 - 6181 – u.d. Kultusministeriums - IV A 2 - 86531.8 Nr. 1157/91 - v. 27.2.1992
Empfehlung für die Durchführung des Programms Bewegung, Spiel und Sport in der Heimerziehung Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 2 - 6181 – u.d. Kultusministeriums - IV A 2 - 86531.8 Nr. 1157/91 - v. 27.2.1992
Empfehlung
für die Durchführung des Programms
Bewegung, Spiel und Sport in der Heimerziehung
Gem. RdErl. d. Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und
Soziales - IV B 2 - 6181 –
u.d. Kultusministeriums - IV A 2 - 86531.8 Nr. 1157/91 -
v. 27.2.1992
(Stand 1.1.2003: MSJK und MSWKS) -
Das Programm „Bewegung, Spiel und Sport in der
Heimerziehung" richtet sich an alle Heime der Erziehungshilfe in
Nordrhein-Westfalen. Es berücksichtigt den veränderten Erziehungsauftrag und die
strukturellen Veränderungen der Heimerziehung wie die zunehmende Auflösung
großer Heimeinheiten durch Schaffung von Wohngemeinschaften, Außenwohngruppen
sowie Formen des betreuten Wohnens. Seit 1971 wird das Programm „Bewegung,
Spiel und Sport in der Heimerziehung" in Zusammenarbeit mit den
Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe, der Sportjugend NW, der
Landesarbeitsgemeinschaft der freien und kommunalen Spitzenverbände NW, des
Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
durchgeführt Die Erfahrungen daraus und aus dem unter der Federführung des
Kultusministeriums von 1981 bis 1990 durchgeführten Projekt „Sport mit Kindern
und Jugendlichen in Heimen" zeigen, dass Bewegung, Spiel und Sport
vielfältige Möglichkeiten und Chancen bieten, soziale Verhaltensweisen
erziehungsschwieriger und verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher positiv
zu beeinflussen.
Das Programm, das inhaltlich von der Sportjugend NW getragen
wird, sieht vor:
- die pädagogischen Fachkräfte zu befähigen, Bewegung, Spiel und Sport für die Freizeitgestaltung sowie als pädagogisches und therapeutisches Mittel zur Persönlichkeitsbildung einzusetzen,
- die Integration der Kinder und Jugendlichen aus den Heimen in das sportliche Wohnumfeld und die Vernetzung der Heime in die örtlichen Freizeit- und Sportaktivitäten zu fördern,
- die Kontakte zu sozialpädagogischen Ausbildungsstätten auszuweiten,
- Sportangebote, darunter insbesondere solche für Mädchen, zu fördern,
- für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche spezielle Angebote zu entwickeln,
- die sportfachlichen und
räumlichen Verbesserungen für die Einbindung von Bewegung, Spiel und Sport in
den Erziehungsprozess zu schaffen.
- Freizeit- und Abenteuerwochenenden für Kinder und Jugendliche,
- Organisation und Durchführung von sportlichen Begegnungen der Kinder und Jugendlichen innerhalb der Einrichtungen und der Sportvereine,
- Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in der Heimerziehung,
- gemeinsame Veranstaltungen von Sportorganisationen und Heimen,
-
Erarbeitung von Handreichungen und Informationsmaterialien.
MBl.
NRW. 1892 S. 504.