Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Richtlinien für die Verleihung eines Fernsehpreises des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v.1.1.2001 (Am 1.1.2003: MSWKS)
Richtlinien für die Verleihung eines Fernsehpreises des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v.1.1.2001 (Am 1.1.2003: MSWKS)
Richtlinien
für die Verleihung eines Fernsehpreises
des für Kultur zuständigen Ministeriums
des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur
und Sport
v.1.1.2001
(Am 1.1.2003: MSWKS)
1.
Das für Kultur zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stiftet
mit Zustimmung der Landesregierung einen jährlich zu vergebenden Preis für eine
Fernsehproduktion, die aufgrund ihrer vorbildlichen ästhetischen, informativen
und orientierenden Qualität zur kulturellen Bildung von Kindern und/oder
Jugendlichen beiträgt. Der Preis würdigt Produktionen,
- die
das Verständnis für kulturelle, historische, politische und/oder
gesellschaftliche Zusammenhänge schärfen;
- die
zur selbstständigen Lebensdeutung und Sinnfindung anregen;
- die Fernsehen als Kulturgut begreifen und
dementsprechend Kinder und/oder Jugendliche als Zielgruppe ansprechen.
Die Landesregierung verfolgt mit der Vergabe dieser
Auszeichnung im Rahmen der Adolf-Grimme-Preisverleihung
das Ziel, die Macher von Kinder- und Jugendprogrammen zu mehr Qualität,
Originalität und Ideenreichtum anzuspornen. Der Preis soll die
Fernsehproduzenten darüber hinaus an ihre große Verantwortung gegenüber Kindern
und Jugendlichen erinnern.
2.
Der Preis besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Geldprämie in Höhe von
10.000,00 Euro.
Er wird dem Autor/der Autorin, dem Regisseur/der Regisseurin oder dem
Urheber/der Urheberin einer Leistung (z.B. Idee/Konzeption, Präsentation, Kamera
o.ä.) zuerkannt, der/die die auszuzeichnende
Produktion maßgeblich prägt. Er kann auch auf Autor/Autorin,
Regisseur/Regisseurin oder andere Urheber/Urheberinnen (Team) zu gleichen
Teilen aufgeteilt werden. In diesem Fall erhält jeder der Preisträger/innen
eine Ehrenurkunde.
Die auszuzeichnende Fernsehsendung wird aus den für den Adolf-Grimme-Preis
gemeldeten Wettbewerbssendungen ausgewählt. Die Preisverleihung findet im
Rahmen der Verleihung des Adolf-Grimme-Preises statt.
Über die Preisverleihung entscheidet die Jury. Ihr gehören folgende Mitglieder
an:
5.1
der/die für Kultur zuständige Minister oder Ministerin des Landes Nordrhein
Westfalen bzw. ein/e von ihm oder ihr entsandte/r Vertreter/in als
Vorsitzende/r;
5.2
je ein/e Vertreter/in der Erwachsenenbildung und der für die Herstellung und
den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel verantwortlichen Stellen;
5.3
zwei Vertreter/innen der Presse. Diese können dem Bereich der Fernsehkritik
oder der Bildungspolitik angehören.
Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen.
Verneint die Jury eine Preiswürdigkeit bei den zu beurteilenden
Fernsehproduktionen, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 30. November 2000 in Kraft.