Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristablauf.

 


Historisch: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-13-346(2603) vom 18.2.2014

 

Historisch:

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-13-346(2603) vom 18.2.2014

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden
Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz


RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-13-346(2603)
vom 18.2.2014

Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens

Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 26. September 2013, Az.: 15-39.12.03-1-13-100, und 03. Februar 2014, Az.: 15-39.12.03-1-13-346

I.         Ergänzung der Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

In Ergänzung meiner Aufnahmeanordnung vom 26. September 2013 in der Fassung der mit Erlass vom 03. Februar 2014 erfolgten Änderungen wird Folgendes angeordnet:

Telefonische Interessenbekundungen im Sinne von Teil B. Ziffer I.1 des Erlasses vom 26. September 2013 beim „ServiceCenter Nordrhein-Westfalen direkt“ (Hotline) unter der Rufnummer 0211/871-3000 werden noch bis einschließlich

28. Februar 2014

entgegengenommen.

Das als Anlage beigefügte Merkblatt zum Interessenbekundungsverfahren ist entsprechend angepasst worden.

II.        Hinweise

Das „ServiceCenter Nordrhein-Westfalen direkt“ ist nach dem 28. Februar 2014 unter der Rufnummer 0211/871-3000 nicht mehr erreichbar. Anrufer werden ab diesem Zeitpunkt durch eine Bandansage über die Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens informiert.

Nachfragen und/oder Korrekturwünsche seitens der in NRW lebenden Verwandten zu den bis dato telefonisch aufgenommenen Daten sind nach dem 28. Februar 2014 ausschließlich über die Ausländerbehörden möglich, die mit dem Servicecenter bei Bedarf über die bekannte E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen können (es gelten bisherige Vorgaben).

Alle in NRW lebenden Verwandten, die eine telefonische Interessenbekundung abgegeben haben, werden durch das Servicecenter in der Reihenfolge der erfolgten Registrierungen per E-Mail benachrichtigt und erhalten für ihre gemeldeten Familienangehörigen entsprechende Referenzkennungen, die zeitgleich den zuständigen Ausländerbehörden übermittelt werden.

Sofern die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ausländerbehörden durch die in NRW lebenden Verwandten innerhalb der vorgegebenen Frist von 10 Arbeitstagen erfolgt, wird bei allen bis zum 28. Februar 2014 beim Servicecenter telefonisch gemeldeten Personen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im Aufnahmeprogramm des Landes NRW geprüft.

Ich bitte um sofortige Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Regierungsbezirks.

Anlagen:

1. Merkblatt zum Interessenbekundungsverfahren


Anlagen: