Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Aus- und Fortbildung im Bereich der Zivilen Verteidigung RdErl. d. Innenministeriums v. 13. 6. 1997 -VC l-1.1512¹)

 

Historisch:

Aus- und Fortbildung im Bereich der Zivilen Verteidigung RdErl. d. Innenministeriums v. 13. 6. 1997 -VC l-1.1512¹)

238. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MBl. NW. Nr. 55 einschl.) 13. 6. 97 (1)


Aus- und Fortbildung im Bereich der Zivilen Verteidigung

RdErl. d. Innenministeriums v. 13. 6. 1997 -VC l-1.1512¹)

Die Neuorganisation des Zivilschutzes durch das Zivil-schutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG - vom 25. März 1997 (BGB1.1 S. 726) hat auch zu einer Konzentration der Ausbildungseinrichtungen und -maßnahmen geführt: Die

1 Akademie für Zivile Verteidigung, die Katastrophen-schutzschule des Bundes und die Bundesschule des :• Bundesverbands für den Selbstschutz sind in der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz - AkNZ - in Bad Neuenahr-Ahrweiler zusammengefaßt worden; hierdurch wird ein überschneidungsfreies, der veränderten Sicherheitslage entsprechendes Aus- und Fortbildungsprogramm sichergestellt.

Die Seminare der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz wenden sich vor allem an

1. Angehörige von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie anderer öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger und nichtöffentlich-rechtlicher Organisationen, die mit Fragen der Zivilen Verteidigung, insbesondere mit planerischen Vorkehrungen nach den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen, mit Angelegenheiten des Zivilschutzes sowie mit der zivilmilitärischen Zusammenarbeit befaßt sind,

2. Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände, die mit der planerischen Vorbereitung des Selbstschutzes befaßt sind, Angehörige der Hilfsorganisationen und Feuerwehren, die auf dem Gebiet des Selbstschutzes unterrichten und ausbilden, sowie Mitarbeiter bestimmter Behörden und Betriebe, die für Durchführungsmaßnahmen des betrieblichen Selbstschutzes verantwortlich sind,

3. Führungskräfte des Katastrophenschutzes der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände,

4. Lehrkräfte der Hilfsorganisationen sowie der Feuerwehren,

5. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und andere Multiplikatoren.

Eine Kurzfassung des Veranstaltungsprogramms werde ich künftig in Teil II des Ministerialblatts NW veröffentlichen.

Nähere Auskünfte über die Seminare erteilt die

Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz,

Ramersbacher Straße 95,

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Tel.: (02641) 3810 oder 381-209/302/238,

Fax: (02641) 381-218.

Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind künftig unmittelbar an die AkNZ zu richten.

') MBl. NW. 1997 S. 794.