Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch Runderlass vom 21. Mai 2019 (MBl. NRW. 2019 S. 225).
Historisch: Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006 75 – 54.03.04 -
Historisch:
Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006 75 – 54.03.04 -
Ausnahmeregelung
für die innerstaatliche Beförderung
von Kampfmitteln auf der Straße
RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006
75 – 54.03.04 -
Die
Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße
setze ich hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr in
Kraft.
Von einer
Veröffentlichung in Druckform im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW) nehme ich wegen des
Umfangs der Ausnahmeregelung Abstand.
Die
Ausnahmeregelung ist in elektronischer Form unter http://www.im.nrw.de/sch/725.htm
veröffentlicht.
MBl. NRW. 2006 S. 450