Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Runderlass vom 21. Mai 2019 (MBl. NRW. 2019 S. 225).

 


Historisch: Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006 75 – 54.03.04 -

 

Historisch:

Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006 75 – 54.03.04 -

Ausnahmeregelung
für die innerstaatliche Beförderung
von Kampfmitteln auf der Straße

RdErl. d. Innenministeriums v. 29. 5. 2006
75 – 54.03.04 -

Die Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße setze ich hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr in Kraft.

Von einer Veröffentlichung in Druckform im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW) nehme ich wegen des Umfangs der Ausnahmeregelung Abstand.

Die Ausnahmeregelung ist in elektronischer Form unter http://www.im.nrw.de/sch/725.htm veröffentlicht.

MBl. NRW. 2006 S. 450