Historische SMBl. NRW.
Historisch: Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420
Historisch:
Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420
Prüfung der Geschäftsführung bei den
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
RdErl.
d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420
Um das nach Nummer 8 meines RdErl. v. 7. 3. 1966 (SMBl. NRW. 71340) vorgesehene
Verfahren der Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren zu vereinfachen und so zu vereinheitlichen, dass die
Ergebnisse für eine statistische Auswertung geeignet sind, ist bei den
Geschäftsprüfungen nach den Vordrucken der Anlagen l und 3 vorzugehen. Anlage
1 und 2 soll als Leitfaden der Prüfung dienen. Sie enthalten die Merkmale,
die bei jeder Prüfung zu beachten sind und die Ergebnisse der Prüfung. Anlage
3 soll einen Gesamtüberblick über die einzelnen Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure und ihre Geschäftsstellen geben und als Karteiblatt
geführt werden. Je eine Durchschrift der Anlagen 1 und 3 sind mir nach
jeder Geschäftsprüfung vorzulegen.
Ich weise darauf hin, dass die Geschäftsprüfungen neben der Feststellung
bestimmter Tatbestände vor allem auch der Kontaktnahme mit den Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieuren dienen sollen. Es kann deshalb in dem einen
oder anderen Falle zweckmäßig sein, sich nicht schematisch auf den Vordruck I
zu beschränken, sondern unter „Bemerkungen" auch auf die Art und Weise der
Geschäftsführung, die Besonderheiten der einzelnen Praxis und die Anregungen
für eine technische und organisatorische Verbesserung des Geschäftsablaufs
näher einzugehen. Hierzu kann der Raum für „Bemerkungen" entsprechend
erweitert werden.
Im übrigen bitte ich, bei den Geschäftsprüfungen auch auf die Förderung des
Vertrauensverhältnisses zwischen den Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren und den Katasterämtern der Landkreise und der kreisfreien
Städte bedacht zu sein.
MBl. NRW. 1968 S. 1734.
Anlagen: