Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Runderlass vom 11. September 2018 (MBl. NRW. S. 519).

 


Historisch: Entschädigung von Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen der Ausbildungsberufe Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker sowie Kartographin und Kartograph RdErl. d. Innenministers v. 09.10.1978 – I D 1 – 2215/2225 –

 

Historisch:

Entschädigung von Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen der Ausbildungsberufe Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker sowie Kartographin und Kartograph RdErl. d. Innenministers v. 09.10.1978 – I D 1 – 2215/2225 –

Entschädigung von Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen
der Ausbildungsberufe Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker
sowie Kartographin und Kartograph
RdErl. d. Innenministers v. 09.10.1978 – I D 1 – 2215/2225 –

Den Mitgliedern des Prüfungsausschusses beim Landesvermessungsamt für den Ausbildungsberuf Kartograph (§ 13 APO Kart), den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse bei den Regierungspräsidenten für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker sowie den Mitgliedern des Ausschusses für gemeinsame Prüfungsaufgaben in meinem Geschäftsbereich (§ 14 APO VermT) werden für die ehrenamtliche Tätigkeit in diesen Ausschüssen als Entschädigung für Zeitversäumnis und als Ersatz für bare Auslagen gewährt:

1.
Für die Beurteilung und Bewertung einer Arbeitsprobe oder der schriftlichen Arbeiten eines Prüfungsfaches der Zwischenprüfung oder der Abschlussprüfung

- als Erstprüfer                                   6,30 Euro
- als Zweitprüfer                                4,20 Euro
für die mündliche Prüfung

- als Prüfer in einem Prüfungsfach    4,30 Euro

2.
Für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung sowie an sonstigen Sitzungen der Prüfungsausschüsse und des Ausschusses für gemeinsame Prüfungsaufgaben Reisekosten nach den für Beamte des Landes geltenden Vorschriften.

Mitglieder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten Reisekosten nach Stufe B.

3.
Die neuen Beträge gelten erstmals für Prüfungen, die nach dem 31.12.2002 abgeschlossen werden.

MBl. NRW. 1978 S. 1700, geändert durch RdErl. v. 20.9.1993 (MBl. NRW. 1993 S. 1687), 28.4.2003 (MBl. NRW. 2003 S. 495).