Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch Runderlass vom 11. September 2018 (MBl. NRW. S. 519).
Historisch: Bescheinigung vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210
Historisch:
Bescheinigung vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210
Bescheinigung
vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen
RdErl.
d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210
Soweit bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und zur Führung des
Liegenschaftskatasters nach den hierfür ergangenen Vorschriften
vermessungstechnische Feststellungen, Berechnungen, Zeichnungen, Nachweise oder
ähnliche Unterlagen durch den ausführenden oder prüfenden Beamten usw. zu
bescheinigen sind, ist die Amtsbezeichnung, bei Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren diese Bezeichnung und im übrigen die arbeitsvertraglich
zugestandene Berufsgruppenbezeichnung (z. B. Reg.-Angestellter, technischer
Angestellter) der Unterschrift nachzusetzen.
MBl. NRW. 1975 S. 896.