Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Überlassung von Vordrucken der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters an die Gemeinden RdErl. d. Innenministers v. 4. 7.1980 -102-1040

 

Historisch:

Überlassung von Vordrucken der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters an die Gemeinden RdErl. d. Innenministers v. 4. 7.1980 -102-1040

74.7.80(1) 218. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 30.11.1993 = MB1. NW. Nr. 70 einschl.)

71340


Überlassung von Vordrucken der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters an die Gemeinden

RdErl. d. Innenministers v. 4. 7.1980 -102-1040

Zur Durchführung des § 6 a Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NW. S. 594/SGV. NW. 2023) haben die Oberkreisdirektoren als Katasterbehörden den Gemeinden folgende Vordrucke zur Verfügung zu stellen:

1. Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster

2. Antrag auf Erteilung einer Entfernungsbescheinigung

3. Antrag auf Verlegung eines Vermessungspunktes

4. Vermessungsantrag

5. Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens nach §§ 136 ff. Bündesbaugesetz

Für die mit den Nummern l, 2 und 5 genannten Anträge sind die von den Katasterbehörden für ihren Geschäftsgang entwickelten Vordrucke zu verwenden. Vordrucke für den Antrag nach Nummer 3 können von den KatasterT behörden beim Landesvermessungsamt NW, Muffendor-fer Str. 19-21 in 5300 Bonn 2 angefordert werden. Für den Vermessungsantrag (Nummer 4) ist der als Anlä"ge l Fortführungserlaß II, RdErl. d. Innenministers v. 20. 2. 1980 (n.v.) - I D 4-811.0 - (SMB1. NW. 71342), bekanntgegebene Vordruck zu verwenden.

Ich bitte bei den Gemeinden darauf hinzuwirken, daß eine Selbstbedienung durch die Vordruckbenutzer vermieden wird. Für die Abgabe der Vordrucke nach Nummer 4 sollen die Gemeinden gebeten werden, die Vordruckbenutzer darauf hinzuweisen, daß Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren .ausgeführt werden können. • •