Historische SMBl. NRW.
Historisch: Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3
Historisch:
Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3
Technische
Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen
zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das
Merkblatt „Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie
zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von
Elektro-Altgeräten – Elektro-Altgeräte-Merkblatt (EAG-Merkblatt)“ vorgelegt. Es
ist als 2. überarbeitete Auflage vom 24.03.2004 in den „Mitteilungen der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31“, Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN
3 503 08338 3, veröffentlicht. Das Merkblatt kann auch über die Homepage der
LAGA (www.laga-online.de) herunter
geladen werden.
Ich bitte die jeweils zuständigen Behörden, das Merkblatt
zugrunde zu legen bei:
- der Zulassung von Demontage- oder Verwertungsanlagen,
- der Überwachung,
- der Überwachung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten,
- der Zustimmung zu Überwachungsverträgen für einen Entsorgungsfachbetrieb, der
im Bereich der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig ist (§ 52 Abs. 2
KrW-/AbfG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV vom 10.09.1996 –
BGBl I S. 1421),
- der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, deren Mitgliedsbetriebe auf dem
Gebiet der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig sind (§ 52 Abs. 3 KrW-/AbfG
i.V.m. der Richtlinie über die Tätigkeit und Anerkennung von
Entsorgergemeinschaften – Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9.9.1996 –
BAnz. Nr. 178 S. 10909)
Bei der Anwendung des Merkblattes ist zu beachten, dass im
Anhang I unter Nr. 2.2.1 Bezug auf einen Leitfaden des Umweltbundesamtes
genommen wird. Dieser Leitfaden benennt FCKW-Rückgewinnungswerte aus den
Kältekreisläufen und aus der Behandlung von PUR-Isolationsschaum. Bei diesen
Werten handelt es sich nicht um Grenzwerte, sondern um Orientierungswerte, die
eine ggf. erforderliche Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen können.