Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 11.3.2010 (MBl. NRW. S. 203), in Kraft getreten am 1. April 2010.

 


Historisch: Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3

 

Historisch:

Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3

Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen
zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 15.10.2001 - IV-3-902/4-26695/3

Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das Merkblatt „Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten – Elektro-Altgeräte-Merkblatt (EAG-Merkblatt)“ vorgelegt. Es ist als 2. überarbeitete Auflage vom 24.03.2004 in den „Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31“, Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN 3 503 08338 3, veröffentlicht. Das Merkblatt kann auch über die Homepage der LAGA (www.laga-online.de) herunter geladen werden.

Ich bitte die jeweils zuständigen Behörden, das Merkblatt zugrunde zu legen bei:
- der Zulassung von Demontage- oder Verwertungsanlagen,
- der Überwachung,
- der Überwachung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten,
- der Zustimmung zu Überwachungsverträgen für einen Entsorgungsfachbetrieb, der im Bereich der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig ist (§ 52 Abs. 2 KrW-/AbfG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV vom 10.09.1996 – BGBl I S. 1421),
- der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, deren Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Entsorgung von Elektro-Altgeräten tätig sind (§ 52 Abs. 3 KrW-/AbfG i.V.m. der Richtlinie über die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften – Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9.9.1996 – BAnz. Nr. 178 S. 10909)

Bei der Anwendung des Merkblattes ist zu beachten, dass im Anhang I unter Nr. 2.2.1 Bezug auf einen Leitfaden des Umweltbundesamtes genommen wird. Dieser Leitfaden benennt FCKW-Rückgewinnungswerte aus den Kältekreisläufen und aus der Behandlung von PUR-Isolationsschaum. Bei diesen Werten handelt es sich nicht um Grenzwerte, sondern um Orientierungswerte, die eine ggf. erforderliche Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen können.

MBl. NRW.2002 S. 96, geändert durch RdErl. v. 24.1.2006 (MBl. NRW. 2006 S. 211).