Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Analysenverfahren für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und mit Altlasten Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IV A 4 - 567 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - 514-80-70 - v. 17. 5. 1993¹)

 

Historisch:

Analysenverfahren für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und mit Altlasten Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IV A 4 - 567 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - 514-80-70 - v. 17. 5. 1993¹)

17. 5. 93 (1)

241. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7. 1998 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

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Analysenverfahren

für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und mit Altlasten

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IV A 4 - 567 -

u. d. Ministeriums für Wirtschaft,

Mittelstand und Technologie - 514-80-70 -

v. 17. 5. 1993¹)

1. Für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften und eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sowie für die Gefahrenforschung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Altlasten sind vielfach exakte Kenntnisse über die stoffliche Zusammensetzung oder den Schadstoffgehalt von Abfällen, Böden, Gesteinen, Grund-, Oberflächen- oder Sickerwasser, Eluaten oder anderen Matrizes erforderlich. *

Die Ergebnisse der Bestimmung einzelner Stoffe oder Stoffgruppen in Abfällen, Wasser usw. sind abhängig sowohl von der Probenahme, Probebehandlung und -aufbewahrung als auch von dem angewandten Analysenverfahren. Diese Abhängigkeiten'können beim Einsatz unterschiedlicher Verfahren zu erheblichen Abweichungen bei den Untersuchungsergebnissen führen. Damit reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse erzielt werden, ist es notwendig, die einzelnen Untersu-chun'gsschritte zu vereinheitlichen und möglichst standardisierte Analysenverfahren anzuwenden.

2. Das Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (LWA) stellt zusammen mit den Staatlichen Ämtern für Wasser- und Abfallwirtschaft Analysenverfahren für ausgewählte Parameter zusammen, die bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und mit Altlasten von Bedeutung sind.

Diese Zusammenstellung von Analysenverfahren wird vom Landesamt für Wasser und Abfall als Merkblatt „Parameter und Analysenverfahren bei Abfall- und Altlastenuntersuchungen" herausgegeben; das v. g. Merkblatt erscheint in der Reihe „LWA-Merkblätter" als ' Heft Nr. 12. Die in dem LWA-Merkblatt „Parameter und Analysenverfahren bei Abfall- und Altlastenuntersuchungen" genannten Analysenverfahren entsprechen dem Stand der Analysentechnik. Das v. g. LWA-Merkblatt soll, wenn die Entwicklung der Analysentechnik es erfördert, ergänzt oder angepaßt werden.

3. Die für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden und die für die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Altlasten zuständigen Sonder-ordnungsbehörden und allgemeinen Ordnungsbeh'ör-den sollen bei ihren Entscheidungen und bei der Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben, die in dem LWA-Merkblatt „Parameter und Analysenverfahren bei Abfall- und Altlastenuntersuchungen" in der jeweils geltenden Fassung genannten Analysenverfahren anwenden oder deren Anwendung verlangen, soweit in Rechtsverordnungen ,des • .Bundes oder des -Landes nichts anderes bestimmt ist. Untersuchungsstellen, die andere Verfahren verwenden, müssen nachweisen, daß die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in dem v. g. LWA-Merkblatt angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind.

Die Sätze l und 2 gelten sinngemäß auch für die Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden (GV) für die Sanierung von Altlasten aufgrund meines RdErl. v. 14. 4.1986 (SMBl. NW. 770).

4. Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

5. Der Gem. RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vom 25.3.1988 (SMBl. NW. 770) wird aufgehoben.

') MBl. NW. 1993 S. 1118.