Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Augehoben d. RdErl. v. 13.7.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 562).

 


Historisch: Mineralische Deponieabdichtungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IV A 4 – 5415.3 v. 28.10.1993

 

Historisch:

Mineralische Deponieabdichtungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IV A 4 – 5415.3 v. 28.10.1993

Mineralische Deponieabdichtungen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
– IV A 4 – 5415.3 v. 28.10.1993

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Die Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) vom 12. März 1991 (GMBl. S. 139, 469) und die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. v. 29.5.1993, S. 4967, mit Beilagen) enthalten, neben anderen Regelungen, Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen nach dem Stand der Technik.

Bei den nach beiden Verwaltungsvorschriften grundsätzlich einzubauenden Arten von Deponieabdichtungssystemen sind entweder Dichtungen aus einer mineralischen Dichtungsschicht mit direkt aufliegender Kunststoffdichtungsbahn als Kombinationsdichtungen (Deponien nach TA Abfall, Deponieklasse II nach TA Siedlungsabfall) oder Dichtungen aus einer mineralischen Dichtungsschicht (Deponieklasse I nach TA Siedlungsabfall) auszuführen. In Langzeitbetrachtungen wird die mineralische Abdichtungskomponente als wichtigstes Sicherheitselement angesehen.

Nach Nr. 2.4 der TA Abfall und Nr. 2.4 der TA Siedlungsabfall kann die zuständige Behörde Abweichungen von den Anforderungen dieser Technischen Anleitungen zulassen, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen, das Wohl der Allgemeinheit - gemessen an den Anforderungen der Technischen Anleitungen - nicht beeinträchtigt wird. Die TA Siedlungsabfall lässt außerdem ausdrücklich Deponieabdichtungssysteme zu, die den nach dieser Technischen Anleitung grundsätzlich auszuführenden Systemen gleichwertig sind.

Auch bei solchen gleichwertigen Systemen kann eine mineralische Dichtungsschicht als wesentliches Sicherheitselement vorgesehen sein.

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Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie „Mineralische Deponieabdichtungen" erarbeitet. In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an mineralische Dichtungsschichten und damit zusammenhängende Anforderungen nach dem Stand der Technik konkretisiert. Die Richtlinie soll dem einheitlichen Vollzug der bundesrechtlichen Vorschriften innerhalb des Landes dienen; sie ist als allgemeine Stellungnahme des Landesamtes für Wasser und Abfall zu beachten.

Die vorgenannte Richtlinie wird vom Landesumweltamt in der Schriftenreihe „Abfallwirtschaft NRW" als Heft Nr. 18 herausgegeben.

MBl. NRW. 1993 S. 1810