Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61). Der Erlass ist obsolet.

 


Historisch: Besichtigung von Bergwerksbetrieben RdErl. d. Innenministers v. 25.3.1958 -IC2/17-10.20¹)

 

Historisch:

Besichtigung von Bergwerksbetrieben RdErl. d. Innenministers v. 25.3.1958 -IC2/17-10.20¹)

123. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 2. 1978 = MBl. NW. Nr. 11 einschl.)

25.3. 58 (1)


Besichtigung von Bergwerksbetrieben

RdErl. d. Innenministers v. 25.3.1958 -IC2/17-10.20¹)

Die Verwaltungen der Bergwerksbetriebe führen Klage darüber, daß Vertreter von Landesbehörden häufig ohne Beteiligung der Bergbehörden dienstliche Besichtigungen in Bergwerksbetrieben vornehmen. Derartige Besichtigungen sind zwangsläufig fast stets mit gewissen Störungen des Betriebes verbunden und sollten daher auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

In manchen Fällen wird sich eine Grubenbesichtigung schon deshalb erübrigen, weil die zuständige Bergbehörde in der Lage ist, auch ohne eine solche die gewünschten Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen für behördliche Entscheidungen zur Verfügung zustellen.

Aus diesem Grunde und im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der behördlichen und privaten Besuche auf möglichst viele Bergwerksbetriebe bitte ich, in jedem Falle vor derartigen Besuchen in Bergwerksbetrieben mit dem zuständigen Oberbergamt in Bonn oder in Dortmund Verbindung aufzunehmen.

Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr.

750

') MBl. NW. 1958 S. 757.

') Bei Herausgabe der Sammlung neugefaBt; bisher Bek. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 10. 1. 1952 (MBl. NW. 1952 S. 93) u v 25.11.1953 (MBl NW. 1953 S. 2018).