Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Anordnung betreffend Überprüfung der Lieferbar- keitsbescheinigungen anläßlich der Abstempelung von RM-Aktien in solche, die auf DM lauten AO. d. Finanzministers v. 27. 12. 1951 — 2193 — 11 450/51 — III D 3 — Bankenaufsicht — ¹)

 

Historisch:

Anordnung betreffend Überprüfung der Lieferbar- keitsbescheinigungen anläßlich der Abstempelung von RM-Aktien in solche, die auf DM lauten AO. d. Finanzministers v. 27. 12. 1951 — 2193 — 11 450/51 — III D 3 — Bankenaufsicht — ¹)

27. 12. 51 (1)

222. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7. 1994 = MB1. NW. Nr. 43 einschl.)

7600


Anordnung betreffend Überprüfung der Lieferbar-

keitsbescheinigungen anläßlich der Abstempelung

von RM-Aktien in solche, die auf DM lauten

AO. d. Finanzministers v. 27. 12. 1951 — 2193 — 11 450/51 — III D 3 — Bankenaufsicht — ¹)

Auf Grund § 54 des Gesetzes zur Bereinigung des Wertpapierwesens (Wertpapierbereinigungsgesetz) vom 19. August 1949 (WiGBl. S. 295) wird folgendes angeordnet:

Die Anordnung über die Überprüfung der Lieferbar-keitsbescheinigungen vom 23. Oktober 1951 (SMBl. NW. 7600) gilt sinngemäß auch für den Fall, daß die Aussteller der Aktien ihre Aktionäre aufgefordert haben, die mit Lieferb-arkeitsbescheinigungen versehenen .auf Reichsmark lautenden Aktien zur Abstempelung in auf Deutsche Mark lautende Aktien einzureichen.

Die Lieferbarkeitsbescheinigungen sind in gleicher Weise wie die Aktien abzustempeln, sie bleiben mit den Aktienurkunden weiterhin verbunden.

An alle Aussteller von Wertpapieren, die im Lande Nordrhein-Westfalen ihren Sitz haben und unter das Wertpapierbereinigungsgesetz und das 1. Ergänzungsgesetz fallen

die Prüfstellen bei den Kreditinstituten im Lande Nordrhein-Westfalen.

') (MB!. NW. 1952 S. 47).