Historische SMBl. NRW.
Historisch: Berichterstattung über statistische Angaben RdErl. d. Finanzministeriums v. 26.5.1994
Historisch:
Berichterstattung über statistische Angaben RdErl. d. Finanzministeriums v. 26.5.1994
Berichterstattung
über statistische Angaben
In Abstimmung der Länder mit dem
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen melden die Länder dem Amt
jährlich statistische Angaben über die von ihnen beaufsichtigten kleineren
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Um diese Angaben fristgerecht
weiterleiten zu können, haben die Bezirksregierungen mir wie bisher nach
folgendem Muster (s. Anlage) die Vorvorjahreswerte bis zum 31.
Januar eines jeden Jahres zu melden.
Daneben sind mir formlos die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit namentlich anzuzeigen, die die in der Interne Richtlinie zur Abgrenzung des Begriffs „private Versicherungsunternehmen von geringerer, wirtschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 3 BAG vom 31. Oktober 1991" genannten Grenzwerte überschreiten.
Dies sind bei Pensions- und
Sterbekassen Jahresprämieneinnahmen von 511.291,88 € (1.000.000- DM) und eine
Bilanzsumme von 6.135.502,57 € (12.000.000,- DM), bei Kranken-, Schaden- und
Unfallversicherungen eine Jahresprämie von 511.291,88 € (1.000.000- DM).
Maßgeblich sind die Beträge der
letzten drei Geschäftsjahre. Damit ein zu häufiger Wechsel der
Aufsichtsbefugnisse vermieden wird, soll deren Übertragung unterbleiben, wenn
nach der sich abzeichnenden Entwicklung nicht auszuschließen ist, dass die
genannten Höchstbeträge in den nächsten Jahren wieder unterschritten werden.
Anlagen: