Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Berücksichtigung der Wasserverluste in Wasserverteilungsanlagen bei der Zulassung von Wasserentnahmen RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 30. 4. 1987 - m B 2 - 3000/9 ¹)

 

Historisch:

Berücksichtigung der Wasserverluste in Wasserverteilungsanlagen bei der Zulassung von Wasserentnahmen RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 30. 4. 1987 - m B 2 - 3000/9 ¹)

234. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1996 = MBl. NW. Nr. 65 einschl.)


Berücksichtigung der Wasserverluste in

Wasserverteilungsanlagen bei der Zulassung von

Wasserentnahmen

RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 30. 4. 1987 - m B 2 - 3000/9 ¹)

Sparsamer Umgang mit dem Wasser ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel.

Jedermann ist nach § l a des Gesetzes-zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, u. a. um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen. Darüber hinaus sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, daß jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt

Hiernach ist zu fordern, daß' die Wasserressourcen in möglichst geringem Maße und damit schonend in Anspruch genommen werden.

Überhöhte Wasserverluste in Wasserverteiluhgsanlagen von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und von Gewerbebetrieben sind jedoch mit dieser Forderung nicht in Einklang zu bringen.

Zur Feststellung und Beurteilung von Wasserverlusten in Wasserverteilungsanlagen bitte ich das Merkblatt W 391 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. vom Oktober 1086 anzuwenden.

. Ein Wasserverlust ist .stets als überhöht anzusehen, wenn der nach dem o. a. Merkblatt ermittelte spezifische-Wasserverlust für das gesamte Versorgungsgebiet außerhalb des schraffierten Bereichs des im Merkblatt dargestellten Diagrammes liegt; anzustreben sind Werte im unteren Bereich des Diagrammes.

Bei der Zulassung von Wasserentnahmen ist hiernach u. a. zu prüfen, ob die beantragte Entnahme unter Berücksichtigung möglicher Wassersparmaßnahmen - bei der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere Abbau ggf. vorhandener überhöhter Wasserverluste durch Sanierung der Wasserverteilungsanlagen - in dem begehrten Umfang tatsächlich erforderlich ist

30. 4. 87 (1)

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') MBL NW. 1987 S. 673.