Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. l VAwS über den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3. 2. 2000 - IV B 4 - 211 - l - 28 -¹)

 

Historisch:

Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. l VAwS über den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3. 2. 2000 - IV B 4 - 211 - l - 28 -¹)

248. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 4. 2000 = MB1. NRW. Nr. 21/2000 einschl.)


Fachbetriebsbescheinigung

gem. § 23 Abs. l VAwS über den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3. 2. 2000 - IV B 4 - 211 - l - 28 -¹)

Hiermit führe ich das Muster der Bescheinigung eines Fachbetriebes über den ordnungsgemäßen Zustand einer oberirdischen Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit einem Volumen von mehr als 1000 l, die nicht nach § 19 i Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes durch Sachverständige prüf-pflichtig ist und die von dem Fachbetrieb aufgestellt oder eingebaut wurde, ein. Die Bescheinigung ist vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder nach einer wesentlichen Änderung, sowie vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage der zuständigen Behörde vom Fachbetrieb vorzulegen.

3. 2. 00 (1)

770

') MBl. NRW. 2000 S. 289.


Anlagen: