Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Gefahreninformation beim Landesamt für Wasser und Abfall und bei den Staatlichen Ämtern für Wasser- und Abfallwirtschaft RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17.12.1986 -III B l - 1009 - 32037¹)

 

Historisch:

Gefahreninformation beim Landesamt für Wasser und Abfall und bei den Staatlichen Ämtern für Wasser- und Abfallwirtschaft RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17.12.1986 -III B l - 1009 - 32037¹)

17. 12. 86 (1)

198.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.8.1990 = MB1. NW. Nr. 60 einschl.)

770


Gefahreninformation

beim Landesamt für Wasser und Abfall und bei den

Staatlichen Ämtern für Wasser- und

Abfallwirtschaft

RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17.12.1986 -III B l - 1009 - 32037¹)

1 Allgemeines '

Bei den Schadensfällen in den Bereichen Wasser und Abfall (einschließlich Altlasten) leisten die Staatlichen Amter für Wasser- und Abfallwirtschaft (StÄWA) und das Lahdesamt für Wasser und Abfall (LWA) den Ord-' nungsbehördeh, Wasserbehörden und nach Abfallrecht zuständigen Behörden fachliche Hilfe! Sie müssen daher in der Lage sein, rund um die Uhr (also auch nach Dienstschluß und an Wochenenden und Feiertagen)

- Meldungen über Schadensfälle entgegenzunehmen und an die zuständigen Ordnungs-, Wasser- und Abfallbehörden weiterzuleiten und

- nach Schadensfällen Proben zu nehmen und Laboruntersuchungen durchzuführen.

. Um dies zu gewährleisten, werden ergänzend zu den 01-und Giftalarm-Richtlinien (Gem. RdErl. d. MELF u. d. IM v. 30. 1. 1981, MB1. NW. S. 218/SMB1. NW. 770) und zum RdErl. d. MELF v. 14. 10. 1971 - SMB1. NW. 770 -über die Sofortmeldung bei Schadensfällen und ähnlichen Vorkommnissen in den Bereichen Wasser und Abfall zur Gefahreninformation folgende Dienste eingerichtet

2 Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall beim LWA

Das LWA unterhält außerhalb der Dienstzeit eine Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall. Sie nimmt während dieser Zeit alle für die StÄWA und das LWA bestimmten Meldungen über Schadensfälle in den Bereichen Wasser.und Abfall entgegen und benachrichtigt die Rufbereitschaft des jeweiligen StÄWA. Ist erkennbar, daß die örtliche Ordnungsbehörde oder die zuständige Wasserbehörde noch nicht oder unzureichend über den Vorfall unterrichtet ist, benachrichtigt sie auch diese.

Die Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall beim LWA ist unter der Rufnummer (0211) 15 52 52 zu erreichen.

Zur Weitergabe der Meldung wählt die Bereitschaftszentrale die Rufnummer des Eurosignalgeräts des für den Inhalt der Meldung zuständigen StÄWA Bei Rückruf der StA WA-Rufbereitschaft ist dieser die Meldung weiterzugeben. Soweit bekannt, ist ihr auch,mitzuteilen, wie der Anrufer telefonisch zu erreichen ist

Bei der Bereitschaftszentrale werden alle Anrufe und die veranlaßten Maßnahmen in ein Anruf-Tagebuch eingetragen,. '

3 Erreichbarkeit der StÄWA außerhalb der Dienstzeit

Außerhalb der Dienstzeit betreibt jedes StÄWA einen telefonischen Anrufbeantworter. Ein gespeicherter Text unterrichtet den Anrufer darüber, daß er> bei einer unaufschiebbaren wichtigen Angelegenheit eine Nachricht, an die Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall beim LWA geben kann.

Die StÄWA werden mit Eurosignalgeräten ausgerüstet. Bei jedem StÄWA muß ein Bediensteter über ein Euro-signalgerät ständig erreichbar und zur Aufnahme des .Dienstes bereit sein. Erhält dieser über das Eurosignal-gerät ein Zeichen, hat er sich unverzüglich bei der Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall beim LWA fernmündlich zu melden.

Die StAWA-Rufbereitschaft hat hinsichtlich der ihr übermittelten Nachricht die weiteren Maßnahmen einzuleiten. Dabei muß jedoch gewährleistet sein, daß sie auch weiterhin für wichtige Nachrichten erreichbar bleibt

Bei örtlicher Unzuständigkeit ist die Bereitschaftszentrale zu unterrichten, die die Rufbereitschaft des zuständigen StÄWA benachrichtigt Entsprechendes gilt bei Zuständigkeit mehrerer StÄWA

Die Leiter der StÄWA regeln eigenverantwortlich und nachvollziehbar, wie im jeweiligen StÄWA gewährleistet wird, daß ggf. unverzüglich Proben genommen und Untersuchungen durchgeführt werden können.

4 Einsatzbereitschaft des LWA-Labors

Das LWA stellt eigenverantwortlich und nachvollziehbar sicher, daß das LWA-Labor den StÄWA ggf. für solche Untersuchungen Hilfestellung zu geben vermag, die vom StA WA-Labor nicht vorgenommen werden können. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen' LWA und StÄWA über Art, Umfang und Träger der Maßnahmen holt das LWA unverzüglich meine Entscheidung ein.

5 Probentransport

Für Probenahmen, die nach Schadensfällen notwendig werden können, und für evtl. Transporte zum LWA-Labor muß bei jedem StÄWA ein Probenahmefahrzeug während'und außerhalb der Dienstzeit einsatzbereit sein. Einzelheiten regeln die Leiter der StÄWA

6 Regelung der Rufbereitschah durch den Amtsleiter

Einzelheiten zur Durchführung der Rufbereitschaft regeln die Amtsleiter.

Eine mit der Rufbereitschaft angeordnete Mehrarbeit und deren Ausgleich bedarf der Zustimmung der Personalvertretung.

Auf § 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten in Nordrhein-Westfalen (ArbZV) vom 2. Oktober 1962 (GV. NW. S. 555), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 1986 (GV. NW. S. 698); - SGV. NW. 20302 - und auf Nr. 10 des Gem. RdErl. d. Finanzmi-nisters u. d. Innenministers v. 24. 4. 1961 (SMB1. NW. 20310) zur Durchführung des BAT wird hingewiesen.

7 Kostenerstattung

Die im Zusammenhang mit der Ausübung der Rufbereitschaft entstandenen Kosten (z. B. Telefongespräche, Fahrtkosten) werden auf Antrag von der Dienststelle erstattet Fahrtkostenerstattung erfolgt nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes.

8 Beschaffung und Wartung der Eurosignalgeräte bei den StÄWA

Nachdem die Erstbeschaffung und Wartung der Eurosignalgeräte zentral durch das LWA vorgenommen wurden und nunmehr nur noch Ersatzbeschaffungen erfolgen, obliegen Beschaffung und Wartung künftig den StÄWA.

9 Ergänzung der öl- und Giftalarmpläne

Die Eintragungen für das LWA und die StÄWA in den öl- und Giftalarmplänen nach Nrn. 7 und 12 der. öl- und • Giftalarmrichtlinien (vgl. Nr. l dieses RdErl.) sind durch einen Hinweis auf die außerhalb der Dienststunden ansprechbare Bereitschaftszentrale Wasser und Abfall und deren Rufnummer zu ergänzen.

l

MBl. NW. 1987 S. 150. geändert durch RdErl. v. 14. 5. 1990 (MB1. NW. 1990 S. 733).