Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Richtlinien für die Verleihung von Medaillen auf dem Gebiet der Tierzucht und tierischen Erzeugung RdErl. d. Ministeis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 8. 8. 1975 - D C 4 - 2411 - 5608 ¹)

 

Historisch:

Richtlinien für die Verleihung von Medaillen auf dem Gebiet der Tierzucht und tierischen Erzeugung RdErl. d. Ministeis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 8. 8. 1975 - D C 4 - 2411 - 5608 ¹)

172.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.4.1986 = MB1. NW. Nr. 24 einschl.)

8. 8. 75 (1)


Richtlinien

für die Verleihung von Medaillen

auf dem Gebiet der Tierzucht

und tierischen Erzeugung

RdErl. d. Ministeis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 8. 8. 1975 - D C 4 - 2411 - 5608 ¹)

Zur Anerkennung hervorragender Leistungen und besonderer Verdienste auf dem Gebiet der Tierzucht und tierischen Erzeugung stelle ich als Ehrenpreise Medaillen in folgenden Ausführungen zur Verfügung:

a) Große Silberne Medaille

b) Silberne Medaille

c) Große Bronzene Medaille

d) Bronzene Medaille

Der Wert dieser Ehrenpreise stuft sich in der vorstehend aufgeführten. Reihenfolge ab.

Für die Vergabe der Medaillen gelten folgende Grundsätze:

1. Sofern nicht der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen oder die Bundesregierung Ehrenpreise zur Verfügung stellen, sind die von mir vergebenen Medaillen die höchsten Auszeichnungen des Landes für Verdienste auf dem Gebiet der Tierzucht und tierischen Erzeugung. Es ist daher ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

2. Auf Tierausstellungen, bei Leistungsprüfungen und anderen üerzüchterischen Veranstaltungen sind die Preise des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von den Preisrichtern als „Erste Preise" oder Zuschlagpreise zu diesen für hervorragende Leistungen zu vergeben. In der Regel werden diese Preise für Gesamtleistungen in Frage kommen. Sie können jedoch auch für besondere Einzelleistungen bewilligt werden. Die Preise sind in den Schau Verzeichnissen (Kataloge u. dergl.) stets, und zwar an erster Stelle, aufzuführen.

3. Die Medaillen werden, an die Empfänger in der Regel durch den von mir bestimmten Vertreter, andernfalls durch den ranghöchsten Vertreter der Landwirtschaftskammer überreicht.

4. Die GroBe Silberne Medaille ist die höchste Auszeichnung für außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Tierzucht und tierischen Erzeugung. Diese Leistungen müssen weit über dem Durchschnitt liegen und beispielhaft oder zuchrverbessemd gewirkt haben. Die Auszeichnung kann nur auf Veranstaltungen vergeben werden, denen erhebliche tierzüchterische oder produktionslenkende Bedeutung zukommt. Hierzu gehören insbesondere:

- Deutsche Schwarzbuntschau

- Deutsche Rotbuntschau

- Große Veranstaltungen der Pf erdezüchter

Die Große Silberne Medaille kann für jede Tierart jährlich

nur einmal vergeben werden.

Ausnahmsweise kann die Große Silberne Medaille auch

außerhalb von Ausstellungen für besondere Verdienste um

die Landwirtschaft verliehen werden. Die Entscheidung

darüber behalte ich mir im Einzelfall vor.

5 Die Silberne Medaille ist für Ausstellungen und Tierschauen bestimmt, die auf der Ebene des Landes oder als bedeutende Ausstellung für einen Landesteil durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere

- Westfalenschau

- Landesverbandsschau

- St«mmhiill«»n!erh«tt

- Stammeberschau

Die Silberne Medaille dient auch zur Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich durch langjährigen, erfolgreichen Einsatz um die Förderung der Tierzucht und tierischen Erzeugung verdient gemacht haben.

6. Die Grölen Bronzenen Medaillen sind für Ausstellungen und Tierschauen bestimmt, die auf der Ebene des Landes oder als bedeutende Ausstellung für einen Landesteil durchgeführt werden. Je nach der Größe der Veranstaltung können 1-5 Medaillen zur Verfügung gestellt werden.

7. Die Bronzenen Medaillen sind Auszeichnungen für Einzelveranstaltungen der Zuchtverbände auf Landeseben« oder Landesteilebene. Für Veranstaltungen dieser Art wiril je Tierart oder tierisches Erzeugnis je eine Bronzene Me daille bereitgestellt.

8. Die Medaillen sind von den Landwirtschaftskammem öde den Veranstaltern unter Obersendung des Schauverzeich nisses, der Klasseneinteilung oder der Ausschreibung K rechtzeitig bei mir zu beantragen, daß sie in den Schauverzeichnissen angegeben und während der Vera

ausgestellt werden können. Nach der Veranstaltung t die ausgezeichnete Leistung, Name und Anschrift Preisträger anzugeben, damit die Besitzurkunden ausgefertigt werden können.

7824

- Elite-Stutenschau

Auf Veranstaltungen dieser Art kann jährlich eine Silberne Medaille zur Verfügung gestellt werden. Für solche Veranstaltungen, die Geflügel- oder Kaninchenzüchter durchführen, wird im Wechsel zwischen beiden Landesteilen jährlich eine Silberne Medaille bereitgestellt.

') HBL NW. 1975 S. 1830.