Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Staatliche Veterinäruntersuchungsämter des Landes Nordrhein-Westfalen RdErL d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 23. 8. 1995 - -IB3-01.10

 

Historisch:

Staatliche Veterinäruntersuchungsämter des Landes Nordrhein-Westfalen RdErL d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 23. 8. 1995 - -IB3-01.10

254. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 30. 9. 2001 = MBl. NRW. Nr. 51/01 einschl.) 23. 8. 95 (1)


Staatliche Veterinäruntersuchungsämter des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErL d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung

und Landwirtschaft v. 23. 8. 1995 -

-IB3-01.10

I.

Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter in Arns-berg, Detmold und Krefeld sind Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 14 des Landesorganisa-tionsgesetzes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der Bezirksregierung, in deren Bezirk sie liegen. Soweit das Ministerium keine abweichende Regelung für einzelne Untersuchungsaufgaben trifft oder zuläßt, erstreckt sich der Einzugsbereich eines Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes auf den Bezirk der Aufsichtsbehörde, der Einzugsbereich des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes in Krefeld erstreckt sich auch auf den Bezirk der Bezirksregierung in Köln.

Für den Bezirk der Bezirksregierung Münster ist das Chemische Landes- und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt zuständig (vgl. Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 25. 3.1994 - SMBl. NRW. 2125).

Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter gliedern sich in die Abteilungen l - Zentrale Dienste - 2 -Diagnostik, Tierseuchen - und 3 - Lebensmittel tierischer Herkunft, Rückstandsanalytik. Die Leitung der Abteilung l obliegt der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle. Die Untergliederung der Abteilungen richtet sich nach dem vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium) vorgegebenen Musterorganisationsplan. Abweichungen vom Musterorganisationsplan sind dem Ministerium vorzulegen, soweit sich aus den dem Musterorganisationsplan beigefügten Anmerkungen nicht etwas anderes e'rgibt. Dem Ministerium und der Bezirksregierung ist in regelmäßigen Abständen je eine Ausfertigung des aktuellen Organisationsplanes zu übersenden.

l

Die Verteilung der Aufgaben im einzelnen regelt der Geschäftsverteilungsplan, der von den Amtsleiterinnen oder -leitem der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter nach Maßgabe des Organisationsplanes zu erstellen ist. Der Geschäftsverteilungsplan ist der Bezirksregierung vorzulegen.

Der Geschäftsgang, die Erledigung der Aufgaben sowie die Zusammenarbeit innerhalb der Dienststelle werden in der Geschäftsordnung geregelt. Über das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Jahresbericht zu erstellen.

II. -

Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter führen Untersuchungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts, des Fleischhygienerechts, der Tierseuchenbekämpfung und der Tiergesundheit durch und erstellen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Gutachten. Auf der Basis dieser Tätigkeit werden im Auftrag des Landes Entwicklungsarbeiten durchgeführt, deren Ergebnisse allen einschlägigen Stellen in Nordrhein-Westfalen zugute kommen. Diese Tätigkeiten werden auch zur Ausbildung' von Veterinärreferendarinnen und -referendaren, von Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sowie von Biologielaborantinnen und -laboranten genutzt.

Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter wirken mit bei der Koordinierung und Durchführung landesweiter oder regionaler Untersuchungsprogramme.

Im einzelnen nehmen die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter folgende Aufgaben wahr:

l Untersuchungen zur Ermittlung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbaren Krankheiten;

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245. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 7. 1999 = MBl. NRW. Nr. 43/99 einschl.)

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Untersuchungen und Beurteilungen von Tieren und Tierkörperteilen im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzgesetzes;

3 Im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen, die dazu dienen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren die Gesundheit zu fördern sowie Schäden und Tierverlüste zu vermeiden; von einem öffentlichen Interesse ist insbesondere regelmäßig auszugehen, wenn ein Amtstierarzt den Untersuchungsauftrag erteilt;

4 Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, die nach dem Lebensmittelrecht entnommen werden sowie von Verbraucherbeschwerdeproben, um den Verbraucher vor Gefahren oder Schädigungen der Gesundheit oder vor Täuschung zu schützen;

5 Untersuchung und Beurteilung von Proben, die im Rahmen des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechtes entnommen werden;

6 Probenahmen und örtliche Besichtigungen, die sich im Zusammenhang mit Untersuchungen in besonderen Fällen als notwendig erweisen, nach Absprache mit der zuständigen Behörde oder Aufsichtsbehörde;

7 Vertretung und Erläuterung der Ergebnisse von Untersuchungen vor Gerichten;

8 Erarbeitung und Überprüfung von Analysenmethoden;

9 Ausrichtung von Ringversuchen oder Laborver-.gleichsuntersuchungen, Teilnahme an Ringversuchen oder Laborvergleichsuntersuchungen;

10. Mitwirkung bei Anerkennungsverfahren für Qualitätssicherungssysteme in Laboratorien, die in der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätig sind, sowie Mitwirkung bei der Fortbildung in diesem Gebiet;

11 Mitwirkung bei der Kontrolle und Beurteilung von Qualitätssicherungssystemen in Lebensmittelbetrieben;

12 Information der Öffentlichkeit nach Weisung des Ministeriums;

13 Statistik, Dokumentation, Information nach Weisung des Ministeriums;

14 Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten in-' nerhalb der als Dienstaufgaben bezeichneten Tätigkeitsbereiche;

15 Mitwirkung bei der Ausbildung von Studierenden der Veterinärmedizin und der Ausbildung und Fortbildung von Tierärztinnen und -ärzten, insbesondere der Weiterbildung zur Fachtierärztin bzw. zum Fachtierarzt und der Ausbildung von Tierärztinnen und -ärzten im. Rahmen der bakteriologischen Fleischuntersuchung; Mitwirkung bei der Ausbildung von Veterinärreferendarinnen und -referenda-ren; Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren; Ausbildung für den Beruf der bzw. des Chemie- oder Biologielaborantin bzw. -laboranten; Mitwirkung bei der Fortbildung und der Ausbildung von anderen Personen in technischen Berufen der Veterinärmedizin und der Naturwissenschaften (dies gilt nicht für die Ausbildung an der Lehranstalt für veterinärmedizinisch-technische Assistenten); Mitwirkung bei der Ausbildung von Praktikantinnen und Praktikanten der Lebensmittelchemie;

16 Nur Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Det-mold:

Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, amtliche Meßstelle im Bereich der Bezirksregierung Detmold.

in.

Die Wahrnehmung der vorstehend aufgeführten Aufgaben durch andere Dienststellen, Institute oder Personen bleibt unberührt.

IV. entfallen

V.

Dieser Runderlaß tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft1).

') MBL NW. ausgegeben am 29. September 1995.