Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung von Legehennen, Kälbern und Schweinen in der Landwirtschaft" Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.12.1992 - II B 5 - 2422 - 6316¹)

 

Historisch:

Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung von Legehennen, Kälbern und Schweinen in der Landwirtschaft" Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.12.1992 - II B 5 - 2422 - 6316¹)

214. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 2.1993 = MB1. NW. Nr. 13 einschl.)

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Landeswettbewerb

„Tiergerechte Haltung von Legehennen, Kälbern und Schweinen in der Landwirtschaft"

Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.12.1992 - II B 5 - 2422 - 6316¹)

1. Ziel des Landeswettbewerbs ist die

- Auszeichnung und Prämiierung von Betrieben, die

- in Teilbereichen technische Neuerungen zur Schaffung tiergerechter Haltungsbedingungen entwik-kelt haben;

- im Hinblick auf die Tiergerechtheit vorbildliche Haltungsbedingungen geschaffen haben.

Vorstellung der ausgezeichneten Betriebe in der Öffentlichkeit, um zur Nachahmung anzuregen.

Der Landeswettbewerb basiert auf einer engen Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Landwirtschaftskammern, Tierschutzverbänden und der Agrar-wissenschaft, deren Vertreter die Bewertungskommission bilden.

Der Landeswettbewerb soll beispielhaft aufzeigen, daß und wie tiergerechte Haltungsbedingungen

- einen Beitrag zur Existenzsicherung bäuerlicher Familienbetriebe leisten können, !

- im Einklang mit ökologischen und ökonomischen Anforderungen gebracht werden können,

- die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln verbessern können.

Der Wettbewerb erstreckt sich auf Legehennen, Kälber und Schweine, weil hier der Tierschutz eine hohe Dringlichkeit hat.

2. Wer kann sich bewerben?

Jeder tierhaltende landwirtschaftliche Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb im Lande Nordrhein-Westfalen. Er kann sich über die Kreisstellen der Landwirtschaftskammern oder über die Tierschutzverbände be-• werben.

Es werden Betriebe ausgezeichnet, die:

- in Teilbereichen durch technische .Neuerungen tiergerechtere Haltungsbedingungen entwickelt haben. Es muß sich um übertragbare und funktionsfähige Lösungen handeln. Darunter fallen z.B. Verbesserungen und Neuentwicklungen in den Bereichen

• Buchten-, Boden- und Auslaufgestaltung

• Gruppenhaltung/Soziälkontakt

• Stallklima

- optimierte und tiergerechte Haltungssysteme entwik-kelt haben. Es muß sich um vorbildhafte Haltungsbe-dihgungen für Legehennen, Kälber und/oder Schweine handeln.

3. Nicht berücksichtigt werden Betriebe,

• wenn in den Haltungssystemen, für die die Betriebe sich bewerben,

- die Legehennen in Käfigen oder Batterien,

- die Kälber oder Schweine ausschließlich auf perforierten Böden gehalten werden, oder

- Zuchtsauen angebunden sind.

wenn die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen nicht eingehalten werden.

Als Vorbild-Betrieb wird nicht prämiiert, wenn neben dem zu prämiierenden Haltungssystem in anderen Bereichen des Betriebes gravierende Mängel hinsichtlich der Tiergerechtheit und der Umweltverträglichkeit festgestellt werden.

Es gelten die Obergrenzen der landwirtschaftlichen Förderprogramme im Gesetz zur-Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft.

Wenn Sie weitere Fragen zum Wettbewerb haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer oder an einen Tierschutzverband.

4. Bewertung der Haltungssysteme

Die Bewertungskommission begutachtet insbesondere:

- Bewegungsmöglichkeit

(z. B. Lauffläche/Tier, Auslauf im Freien, Liegefläche, Individualräume)

- Bodenbeschaffenheit

(z. B. Bodenmaterial, Rutschsicherheit, Sauberkeit, technischer Zustand)

- Sozialkontakt

(z. B. Herdenstruktur, Gruppengröße, Sichtkontakt)

- Stallklima

(z. B. Licht- und Luftverhältnisse)

- Betreuungsintensität

(z. B. Pflegezustand der Tiere, äußerlich sichtbare Beeinträchtigungen)

Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur

- Emissionsminderung,

- Energieeinsparung sowie

- umweltgerechten Lagerung, Ausbringung und Verwertung von Futter und Exkrementen bei der Bewertung berücksichtigt.

Die von den Betrieben gemachten Angaben und die von der Bewertungskommission erhobenen Daten werden vertraulich behandelt.

5. Auszeichnungen

Die Bewertungskommission schlägt dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Betriebe zur Auszeichnung vor. Für den Kammerbezirk Rheinland und den Kammerbezirk Westfalen-Lippe kann durch das Ministerium

- je ein Betrieb aufgrund von technischen Neuerungen und

214. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15.2.1993 = MB1. NW. Nr. 13 einschl.)

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- je ein Betrieb aufgrund vorbildlicher Haltungsbedingungen

ausgezeichnet werden. Die Preise für ausgezeichnete Betriebe betragen

je Betrieb mindestens 5000 und höchstens 10000 DM. Darüber hinaus wird eine Große Goldene Medaille mit Urkunde verliehen.

Außerdem können Anerkennungen in Form Großer Goldener Medaillen mit Urkunden ohne Geldpreise ausgesprochen werden.

Der Minister behält sich vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.

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6. Zeitplan

• Bewerbungsschluß ist der 31.3.1993

Beurteilung durch die Bewertungskommission: Sommer 1993

Auszeichnung der Betriebe: Herbst 1993

7. Kosten

Die Kosten des Wettbewerbs trägt das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft.