Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes „Luftverunreinigungen und Waldschäden" in Nordrhein-Westfalen Bek. d. Landesregierung v. 11.9.1984¹)

 

Historisch:

Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes „Luftverunreinigungen und Waldschäden" in Nordrhein-Westfalen Bek. d. Landesregierung v. 11.9.1984¹)

165.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.12.1984 = MB1. NW. Nr. 87 einschl.)

11.9.84(1)

Gliederungsnummer 790: Forstwesen


Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes

„Luftverunreinigungen und Waldschäden"

in Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Landesregierung v. 11.9.1984¹)

Die Landesregierung hat im Geschäftsbereich des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Forschungsschwerpunkt „Luftverunreinigungen und Waldschäden" eingerichtet:

Aufgaben und Ziele

Mit der Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes sollen die nachfolgend genannten Zielvorstellungen und Aufgaben realisiert werden:

- Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb Nordrhein-Westfalens, die im thematischen Zusammenhang mit der Problematik „Luftverunreinigungen und Waldschäden" stehen, einschließlich des Bereiches „Umwelttechnologie"

- Aufstellung und Fortschreibung eines Forschungsprogramms, das an die von den beiden Landesanstalten beschriebenen Themenspektren anknüpft

Aufzeigen von Forschungslücken und Forschungsbe-

Idürfnissen - Finanzielle Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit

a) landeseigenen Mitteln

b) Dritt- oder Fremdmitteln

- Einwerbung von Dritt- oder Fremdmitteln (z. B. Bund, EG, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), private Stiftungen, Großunternehmen)

- Begleitende Überwachung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Beratung, Begutachtung und Empfehlung bei Forschungsanträgen

- Anregung neuer Lösungsansätze

- Aussprechen von Prioritätsempfehlungen

- Aufstellung eines Ist-Katalogs von Forschungsvorhaben

- Auswertung und Umsetzung von. Forschungsergebnissen

- Abstimmung der Forschungsvorhaben mit denen des Bundes und anderer Bundesländer

- Übernahme der Funktion einer Verbindungsstelle zu

a) Bundesgremien (Interministerielle Arbeitsgruppe und Forschungsbeirat „Waldschäden/Luftverunreinigungen", Bundesminister für Forschung und Technologie - BMFT -)

b) Forschungsschwerpunkten anderer Bundesländer

c) zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) und anderen internationalen Gremien (z. B. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD -)

- Unterstützung eines Erfahrungs- und Informationsaustausches

- Einberufung von Fachkonferenzen

II. Organisatorische Gestaltung

Um die im Abschnitt I genannten Ziele und Aufgaben innerhalb des Forschungsschwerpunktes „Luftverunreini-

gungen und Waldschäden" erreichen und durchführen zu "7Qfl können, werden eingerichtet: . / 3U

1. ein Forschungsbeirat NRW „Luftverunreinigungen und Waldschäden"

2. ein Lenkungsausschuß und

3. eine Geschäftsstelle

1. Forschungsbeirat NRW „Luftverunreinigungen und Waldschäden"

Es wird ein Forschungsbeirat NRW „Luftverunreinigungen und Waldschäden" gebildet.

a) Aufgaben

Der Forschungsbeirat berät die Landesregierung in Fragen der Forschung im Bereich Luftverunreinigungen/Waldschäden/Umwelttechnologien, insbesondere bei:

- Koordinierung' von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Aufstellung und Fortschreibung eines Forschungsprogramms

- Aufzeigen von Forschungslücken und Forschungsbedürfnissen

- Umsetzung von Forschungsergebnissen. Er kann neue Lösungsansätze anregen sowie Empfehlungen hinsichtlich konkreter Forschungs- und Entwicklungsanträge aussprechen.

b) Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirates sollen die Hauptgebiete aus den Forschungsbereichen Luftverunreinigungen/Waldschäden/Umwelttechnologien repräsentieren.

Der Beirat besteht aus:

- dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales oder einem von ihm Beauftragten als Vorsitzenden

- einem Vertreter der Landesanstalt für Immis-siohsschutz (LIS)

- einem Vertreter der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung • und Forstplanung (LÖLF)

- bis zu 11 Vertretern aus dem Hochschulbereich.

Dem Beirat soll ferner je ein Vertreter der Kernforschungsanlage (KFA) Jülich und der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften angehören.1

Die nordrhein-westfälischen Vertreter im Forschungsbeirat „Waldschäden/Luftverunreinigungen" beim Bund (BMFT) sowie in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) gehören dem Beirat ohne Stimmrecht an.

Die Mitglieder werden vom MAGS im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF), dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr (MWMV) und dem Minister für Wissenschaft und Forschung (MWF) für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Vorschläge für die Berufung oder Abberufung werden von den beteiligten Ressorts gemacht An den Sitzungen des Beirats nehmen Vertreter des MAGS, des MELF, des MWF und des MWMV teil.

c) Verfahren

Der Beirat wird vom Vorsitzenden einberufen.

Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des MAGS im Einvernehmen mit dem MELF, dem MWMV und dem MWF bedarf.

Der Vorsitzende hat im Beirat kein Stimmrecht. Den Vorschlägen der beteiligten Ministerien auf Beratung bestimmter Themen ist Rechnung zu tragen.

') MBl. NW. 1984 S. 1734.

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165.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.12.1984 = MBl. NW. Nr. 87 einschl.)

790 "^e Beratungen des Beirats sind nicht öffentlich.

Auf Wunsch des Forschungsbeirates selbst, des MAGS, des MELF, des MWMV oder des MWF können zu einzelnen Beratungsthemen andere Sachverständige hinzugezogen werden [z. B. Vertreter der Regierungspräsidenten, der höheren Forstbehörden, des Geologischen Landesamtes, des Landesamtes für Wasser und Abfall, des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) etc.].

Die Aufgaben .der Geschäftsführung des Beirats nimmt die Geschäftsstelle, die beim MAGS eingerichtet ist, wahr.

d) Entschädigung der Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Beirat ist ehrenamtlich.

Entstehende Reisekosten können nach dem Landes-reisekostengesetz abgerechnet werden.

2. Lenkungsausschuß

Es wird ein interministerieller Lenkungsausschuß unter Vorsitz des MAGS gebildet. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Sitzungen des Forschungsbeirats vorzubereiten und seine Empfehlungen umzusetzen.

Dem Lenkungsausschuß gehören Vertreter des MAGS, des MELF, des MWF, des MWMV und der Staatskanzlei an.

Die Empfehlungen des Lenkungsausschusses bezüglich der Koordinierung und der Intensivierung der Forschung sowie der Vergabe von Forschungsfördermitteln sollen in den jeweils betroffenen Ressorts mit Vorrang berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung über die Mittelvergabe bei konkreten Forschungsvorhaben bleibt dem jeweiligenRessort vorbehalten.

Die Geschäftsführung des Lenkungsausschusses obliegt der Geschäftsstelle, die beim MAGS eingerichtet ist.

3. Geschäftsstelle

Beim MAGS wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die die Aufgaben der Geschäftsführung des Forschungsbeirats und des Lenkungsausschusses übernimmt.