Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Errichtung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 3. 11. 1975 -1 B 3 - 01.157 IV A 4-73-30-4)0.00 ¹)

 

Historisch:

Errichtung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 3. 11. 1975 -1 B 3 - 01.157 IV A 4-73-30-4)0.00 ¹)

236. Ergänzung - SMBL NW. - (Stand 1. 4.1997 - MBL NW. Nr. 20 einschL) 3.11.75 (1)

Gliedeningsnummer 792: Jagdwesen


Errichtung der Forschungsstelle

für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 3. 11. 1975 -1 B 3 - 01.157 IV A 4-73-30-4)0.00 ¹)

1. Durch Artikel I Nr. 30 des Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NW) vom 18. März 1975 (GV. NW. S. 248/SGV. NW. 792) wird zum 1. Januar 1976, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels I Nr. 30, in meinem Geschäftsbereich die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wüdschadenverhütung als Einrichtung des Landes (§ 14 LOG. NW.) errichtet. Sie führt die Bezeichnung:

Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-.Westfalen. Die Forschungsstelle untersteht meiner unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht.

2. Nach Artikel I Nr. 30 des Änderungsgesetzes hat die Forschungsstelle folgende Aufgaben:

Erforschung

1. der Lebens- und Umweltbedingungen der jagdbaren Tiere unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen,

2. der Wildkrankheiten sowie der Möglichkeiten ihrer Bekämpfung,

3. der Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau.

Weitere Aufgabe der Forschungsstelle ist es, das Jagdwesen allgemein zu fördern, grundsätzliche jagdliche Fragen in Wort, Schrift und Bild aufklärend zu behandeln, das Verständnis für das Wild und seine Lebensnotwendigkeiten sowie die Bedeutung der Jagd zu wecken und zu vertiefen.

Darüber hinaus können der Forschungsstelle durch mich weitere Aufgaben zugewiesen werden.

3. Die Postanschrift der Forschungsstelle lautet:

53 Bonn-Beuel, Forsthaus Hardt.

Telefonisch ist die Forschungsstelle unter der Rufnummer Bonn (02221) 482115 zu erreichen.

4. Die Forschungsstelle führt das Landeswappen gemäß § 2 Abs. l Buchstabe e) der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt

geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 1969 SV. NW. S. 937), - SGV. NW. 113 -. Die Umschrift des kleinen Landessiegels lautet: Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die gleiche Aufschrift trägt das Amtsschild.

MBl. NW. 1915 S. 2080.