Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Versicherungsfreiheit ; von Beamten an Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur vertretungsweisen Wahrnehmung einer Professur an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubt wurden . RdErL d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 3.6.1982 -1B 4 - 37173 -

 

Historisch:

Versicherungsfreiheit ; von Beamten an Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur vertretungsweisen Wahrnehmung einer Professur an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubt wurden . RdErL d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 3.6.1982 -1B 4 - 37173 -

1 3 6 82 (11-,

250. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 2000)

8201


Versicherungsfreiheit ; von Beamten an Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur vertretungsweisen Wahrnehmung einer Professur an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubt wurden .

RdErL d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 3.6.1982 -1B 4 - 37173 -

Aufgrund des § 6 Abs. 2 AVG und des § 169 Abs. 2 RVÖ entscheide ich, daß Beamten an.Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur vertretungsweisen Wahrnehmung einer Professur an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubt wurden, die nach Abschnitt II Satz l Nrn. l bis 4 des Runderlasses des Finanzministers vom 4.0.1963 i. d. F. vom 26.10.1977 (SMB1. NW. 8201) gewährleistete Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung auch für die in die Zeit ihrer Beurlaubung fallende Tätigkeit erhalten bleibt