Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses
Normüberschrift
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik
über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien
und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs
sowie die Bedingungen für die
Zuerkennung des Abiturzeugnisses
Vom 23. Juni 1972 (Fn 1)
Das am 10. Februar 1972 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses ist im Bundesgesetzblatt II S. 569 veröffentlicht worden. Das Abkommen ist am 10. Februar 1972 in Kraft getreten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu dem Abkommen sein Einverständnis erklärt.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fn 1 | GV. NW. 1972 S. 183. |