Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen des Königreichs Belgien


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über die Haftung des Staates und anderer Verbände
für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung
der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen
des Königreichs Belgien

Vom 10. Juni 1959 (Fn1)

Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 691) (Fn2) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Königreichs Belgien die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1959 S. 112.

Obsolet.

Fn 2

SGV. NW. 40.