Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber den Angehörigen von Japan


Historisch:

Normüberschrift

Bekanntmachung
über die Haftung des Staates und anderer Verbände
für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei
Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber den
Angehörigen von Japan

Vom 5. September 1961 (Fn 1)

Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 691) (Fn 2) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung von Japan die Gegenseitigkeit insoweit verbürgt ist, als die Amtspflichtverletzung nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung begangen worden ist.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1961 S. 281.

Obsolet.

Fn2

SGV. NW. 40.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 2. Oktober 1961.