Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Verordnung über die Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen an der Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17“


Inhaltsverzeichnis:


Historisch:

Normüberschrift

Verordnung
über die Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen
an der Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17“

Vom 13. September 2005 (Fn 1)

Aufgrund des § 6 e Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412), wird verordnet:

§ 1

Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6 e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird Gebrauch gemacht.

§ 2

Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 e Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf die für das Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister
für Bauen und Verkehr

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 783, in Kraft getreten am 28. September 2005.

Obsolet durch Fristablauf.



Normverlauf ab 2000: