Aufeghoben durch RdErl. vom 18. 3.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 203).
Richtlinie für
Unterhaltung und naturnahen Ausbau
der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
IV B 8 -2512 –22898 v. 6.4.1999
Eine Gruppe wasserwirtschaftlicher und
ökologischer Fachleute hat in meinem Auftrag die Schrift „Fließgewässer in
Nordrhein-Westfalen, Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen
Ausbau“ neu bearbeitet. Die neue Fassung zeigt deutlicher als zuvor auf, wie
der Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft bei Maßnahmen des
Gewässerausbaues und der Gewässerunterhaltung gesichert und gefördert werden
können.
Die Richtlinie ist als Anlage abgedruckt.
Die Richtlinie ist zu beachten. Sie enthält
Bestimmungen über den Ausbau von Gewässern im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 LWG
(allgemein anerkannte Regeln und Technik). Die Richtlinie kann auch als
Broschüre beim Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Wallneyer Str. 6, 445133
Essen bezogen werden.
Die Richtlinie für naturnahen Ausbau und
Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - RdErl. v. 1.9.1989 (SMBl. NRW. 722) - hebe ich hiermit auf.
MBl. NRW. 1999 S. 716
Hinweis: Die Anlage ist
abgedruckt im MBl. NRW. Nr. 39 vom 18. Juni 1999