Anlage 1
Muster für eine kleine erweiternde Gewährleistungsentscheidung:
Es wird nur Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht aber die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beitragsfreiheit bei der Agentur für Arbeit erreicht.
„Erweiternde
Gewährleistungsentscheidung
(zur Vorlage bei der zuständigen Einzugsstelle)
Unter Hinweis auf den Runderlass des Finanzministeriums NRW
vom 20.09.1989
– Versicherungspflicht eines Beamten in einer Zweitbeschäftigung oder während
einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge bei einem anderen Arbeitgeber in der
gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Bundesagentur für
Arbeit – (SMBl. NRW 8201) stelle ich fest, dass für
die/den mit Wirkung vom (Datum einfügen) gem. § 12 SUrlV i.V.m. § 101 LBG NRW ohne
Dienstbezüge zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei (hier
den neuen Arbeitgeber einsetzen) beurlaubte/n Beamtin/Beamten
Frau/Herrn (Namen des beurlaubten Beamten einfügen)
Damit liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SGB VI vor.“