126. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 8. 1978 = MB1. NW. Nr. 91 einschl.)

30.5.78 (2)

Anlage l 4 Proben von unverpackten oder losen Waschmitteln 7 7 ft uneinheitlicher Stoffe aus großen Lagerbeständen * * **

Hinweise

für das Verfahren der Probeentnahme sowie über die Art, Menge und Verpackung der zu entnehmenden Proben

l Proben von verpackten Waschmitteln zur Abgabe an den Endverbraucher (Originalpackungen und Originalbehältnisse)

1.1 Von verpackten Waschmitteln die zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind, sind im allgemeinen die Originalpackungen zu entnehmen. Soweit die verpackten Waschmittel in größeren Einheiten, z. B. Familien- oder Haushaltspackungen, in den Verkehr gebracht werden, genügt in der Regel die Entnahme einer Packung zum Zweck der Untersuchung.

2 Proben von unverpackten oder losen Waschmitteln und kleinerer Warenvorräte '

2.1 Proben von flüssigen Waschmitteln

2.11 Die Proben sind in geeignete Behältnisse - möglichst aus hellem Glas oder durchsichtigem hellen Kunststoff - einzufüllen. Steinkrüge, ferner farbige Weinoder Mineralwasserflaschen sind zur Einfüllung nicht geeignet. Die Behältnisse sind vorher gründlich zu reinigen und 'dann vollständig zu trocknen. Nach der Füllung sind die Behältnisse fest zu verschließen. Zum Verschluß dürfen nur neue, gründlich gereinigte Korken oder Kunststoffverschlüsse verwendet werden. Flaschen aus Glas sind in Holzkistchen mit entsprechender Einlage von Stroh, Holzwolle, Kunststoff oder in Drahtkörbchen, die mit Fächern für Flaschen versehen sind, bruchsicher zu verpacken. Die Pak-kung ist ggf. mit der Aufschrift „Vorsicht Glas" zu versehen.

2.2 Proben von halbflüssigen und festen Waschmitteln

2.21 Die halbflüssigen Proben sind in vollkommen reine, gut verschließbare Behältnisse, wie Steingut-, Porzellan-. Glastöpfe, -büchsen oder Kunststoffbehältnisse zu füllen. Die Behältnisse müssen nach dem Einfüllen der Probe so verschlossen werden, daß der Inhalt nicht verlorengeht, nicht auslauten und sich auch nicht mit anderen Stoffen vermischen kann.

3 Menge der Proben

3.1 Waschmittel sind im allgemeinen in einer Mindestmenge von l kg zu entnehmen. Bei Waschmitteln in Originalpackungen, deren Inhalt nicht mehr als l kg beträgt, ist die Originalpackung zu entnehmen, in besonderen Fällen auch eine Originalpackung über l kg. Wenn eine Originalpackung die zur Untersuchung benötigte Mindestmenge nicht enthält, sind mehrere Packungen in der erforderlichen Zahl zu entnehmen. In Zweifelsfällen hat sich die zu entnehmende Menge nach den Weisungen der Sachverständigen zu richten.

4.1 Werden feinkörnige, mehlartige oder ähnliche Waschmittel lose oder unverpackt in Lagerräumen, Hallen, Schuppen oder dgl. galagert, so kann damit gerechnet werden, daß die Waren uneinheitlich zusammengesetzt sind. Die kleineren oder schwereren Teile setzen sich meist am Boden ab. Zur Erzielung einer Durchschnittsprobe sind daher die einzelnen Schichten zu berücksichtigen. Zweckmäßigerweise werden daher 2 bis 3 kg als Probe von verschiedenen Lagerstellen, und zwar bei Mengen bis zu

2 t an mindestens 5 Stellen

51 an mindestens 10 Stellen über 5 t an mindestens 20 Stellen

entnommen.

,'

Werden die unter Nummer 4.1 genannten Waschmittel in Kisten, Säcken, Fässern oder dgl. gelagert, so werden in der Regel folgende Teilproben bei einer Partie

4.2

4.3

5.1

5.2

5.3

aus jedem Packstück aus mindestens

aus mindestens aus mindestens aus mindestens aus mindestens aus je 50 Packstücken

bis zu 10 Packstücken bis zu 25 Packstücken

10 Packstücken bis zu 50 Packstücken

15 Packstücken bis zu 100 Packstücken

20 Packstücken bis zu 150 Packstücken

25 Packstücken

bis zu 300 Packstücken 30 Packstücken über 300 Packstücken entnommen.

Die Probeentnahme von Waschmitteln sollte am zweckmäßigsten mit Hilfe von Probestechern, die es in verschiedener Bauart gibt, erfolgen.

Probeentnahme unverpackter oder loser flüssiger Waschmittel

Bei Flüssigkeiten ist im allgemeinen die Probeentnahme nicht so kompliziert wie bei festen Stoffen. Vor der Probeentnahme ist eine Durchmischung erforderlich, die bei größeren Behältern (Tanks) am besten unter Verwendung von Rührern (ggf. Motorrüh-rern) erfolgt. Befinden sich die Flüssigkeiten in Fässern, gelingt das Vermischen durch mehrmaliges Rollen der Behältnisse. Befindet sich die Flüssigkeit in Kannen, so wird der Inhalt durch Auf- und Abwärtsrühren vermischt. Bei kleineren Flüssigkeits-mengen in Flaschen genügt mehrmaliges Umschütteln.

Die Probeentnahme bei Flüssigkeiten erfolgt entweder mit Schöpflöffeln oder mit Steckhebern, wenn keine anderen Möglichkeiten (z. B. Ausgießen) gegeben sind.

Bei der Probeentnahme von Flüssigkeiten, die sich aus bestimmten Gründen nicht durchmischen lassen, müssen die Proben aus verschiedenen Schichten entnommen werden.