166.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.2.1985 = MBl.NW.Nr.8einschl.) 3. 11. 71 (2)

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Anlage l

Lehrinhalte des Einführungskursus (Nr. 1.1 Abs. 2), des Praktikums (Nr. 2.12), der Einweisungen (Nr. 2.2 und 3.5) der Lehrgänge (Nr. 1.2 und 3.4)

1. Einweisungskurs (Nr. 1.1 Abs. 2)

- Gründe, Umfang und Leistung der Kampfmittelräumung

- Erkennen von Munitionsgegenständen

- Einweisung und praktische Tätigkeit im Munitions-zerlegebetrieb Hünxe

- Grundregeln des Unfall- und Arbeitsschutzes

Dauer: höchstens 4 Tage

Ort: MZB Hünxe

Lehrgangsziel: Kenntnis des Aufgabengebiets, der Grundregeln des Unfall- und Arbeitsschutzes sowie der-Grundmerkmale der Munition.

2. Lehrgang für Helfer bei Sprengungen in der Kampfmittelbeseitigung (Nr. 1.2)

- Unfallverhütungsvorschriften (UW)/Arbeitsschutz

- Sprengstoffwesen

- Sprengtechnik

- Munitionstechnik (Grundlagen)

- Durchführung von Sprengungen

Dauer: höchstens 10 Tage

Ort: MZB Hünxe

Lehrgangsziel: Kenntnis der Verfahren zur Vernichtung von Munitions- und Explosivstoffen. Fähigkeit zur Durchführung der erforderlichen Vorbereitungen für Sprengungen.

3. Praktikum (Nr. 2.12)

- Lagerung der Fundmunition

- Zerlegen, Delaborieren und Vernichten von Fundmunition

- Identifizieren von Fundmunition (Grundkenntnisse) Dauer: 20 Tage, auch in Abschnitten möglich Ort: MZB Hünxe/Ringelstein Für die Dauer des Praktikums führt der Praktikant ein Berichtsheft.

Es dient als Nachweis des Praktikums und ist nach dessen Beendigung dem Leiter des Munitionszerlegebe-triebs und dem Technischen Einsatzleiter zur Einsicht vorzulegen. Die Einsichtnahme wird vermerkt. Der Praktikant ist bei der Lagerung, dem Zerlegen, Delaborieren und Vernichten von Fundmunition durch Mitarbeit zu beteiligen.

Ziel des Praktikums: Einblick in den Betriebsablauf des Munitionszerlegebetriebs. Kennenlernen der Unfallverhütungsvorschriften für das Delaborieren, munitionstypischer Ge-fahrenmomente und der Grundlagen der Identifizierung von Munition anhand von Beispielen durch praktische Tätigkeit und durch > Belehrung.

4. Einweisung von Feuerwerkern der Bundeswehr als Hilfstruppführer (Nr. 2.2)

- Gründe, Umfang und Leistung der Kampfmittelräumung

- UW/Arbeitsschutz

- Praktikum (Nr. 2.12)

- Vernichten von Kampfmitteln im freien Gelände

- Identifizierung von Fundmunition

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166.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.2.1985 = MBl.NW. Nr. 8 einschl.)

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- Räumung munitionsverseuchter Flächen und Bau-stellenabsuchung

- Einzelfundstellenräumung

Während der Einweisung ist ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft dient als Nachweis der Einweisung. Die Einweisung erfolgt unter unmittelbarer Anleitung der Truppführer. Während der Einweisungszeit darf der Einzuweisende noch nicht eigenverantwortlich mit der Erledigung von Hilfstruppführertätigkeiten oder der Vertretung von Hilfstruppführern betraut werden. Ziel der Einweisung: Kenntnis des Aufgabengebietes, der Unfallverhütungsvorschriften und des Arbeitsschutzes. Identifizierung von Fundmunition. Erkennen außergewöhnlicher Situationen, die eine Gefährdung beinhalten können. Beaufsichtigung der Räuniarbeiten nach den gegebenen Arbeitsplanungen/Anweisungen.

5. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Truppführerprüfung (Nr. 3.4)

- UW/Arbeitsschutz (einschl. Tiefbau-, Forst- und Wasserbauvorschriften)

- Sprengstoffwesen

- Munitionstechnik (Munition der Weltkriege)

- Identifizieren von Kampfmitteln

- Transport, Lagerung, Nachweis von Fundmunition

- Karten- und Vermessungswesen

- Arbeitsvorbereitung und -Organisation

- Umweltschutz

- Ordnungsrecht/Sprengstoffrecht

Dauer: etwa 30 Ausbildungstage

Ort: Lehrveranstaltungen des Kampfmittelräumdienstes im MZB Hünxe Ersatzweise kann für einzelne Themengebiete auch die Teilnahme von Lehrgängen und Seminaren usw. außerhalb der Kampfmittelbeseitigung anerkannt werden (z. B. Seminare der Berufsgenossenschaften, Fortbildungsprogramm NW usw.)

Lehrgangsziel: Umfassende Kenntnis der Munitionstechnik der Weltkriege. Beherrschung der Identifizierung von Kampfmitteln. Kenntnis und selbständige Anwendung der UW- und Arbeitsbestimmungen. Kenntnis der nicht-munitionsspezifischen Arbeitstechniken. Beherrschung der Grundbegriffe und Grundverfahren . im Karten- und Vermessungswesen. Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

6. Einweisung von Hilfstruppführern in die Truppführertätigkeiten (Nr. 3.5)

- Flächenräumung und Baustellenabsuchung (Vorbereitung, Arbeitsplanung, Identifizierung, Untersuchung, Bergung und Transport der Fundmunition)

- Einzelfundstellenräumung (Fundmeldung, Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, Freilegung, Identifizierung, Untersuchung, Entscheidung über weitere Behandlung der Fundmunition)

- Kontrolle der privaten Räumfirmen (Aufsicht, Übernahme geborgener Fundmunition, Abnahme geräumter Flächen)

- Hospitanz bei den übrigen Regierungspräsidenten, (Flächenräumung, Einzelfunde, Firmenkontrolle), je Bezirk 10 Tage.

Dauer: 60 Arbeitstage

Leitung: Der TEL plant und überwacht die Einweisung. Er erstellt hierzu jeweils einen Zeitplan, der dem Innenminister vorzulegen ist.

Während der Einweisung ist ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft dient als Nachweis der Einweisung.

Die Einweisung erfolgt unter der unmittelbaren Anleitung des Technischen Einsatzleiters, bei Hospitanz in anderen Regierungsbezirken der Technischen Einsatzleiter dieser Bezirke.

Während der Einweisungszeit ist die Beauftragung des Einzuweisenden mit eigenverantwortlich zu erledigenden Truppführertätigkeiten oder Vertretungen von Truppführern noch nicht statthaft.

Ziel der Einweisung: Der Einzuweisende soll sein Wissen über die verwaltungsmäßigen und rechtlichen Grundlagen für seine Tätigkeit durch die praktische Tätigkeit weiter festigen und beherrschen. Er soll außerdem in der Lage sein, alle Belange der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der munitionstechnischen Sicherheit beim Umgang mit Kampfmitteln sicher zu beurteilen.