243. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MB1. NRW. Nr. 1/99 einschl.)
30. 6. 98 (3)
Anlage 2
Berufliche Integration junger Arbeitsloser in Betrieben - Initiative Jugend in Arbeit Beratungspauschalen - Festbeträge für Beratungsaufwand im Rahmen des Programms „Jugend in Arbeit"
814
1. |
Persönliche Kontaktaufnahme und ausführliche Erstberatung |
300DM |
2. |
Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans |
200DM |
3. |
Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte |
800DM |
4. |
Begleitung während der betrieblichen Beschäftigung und Qualifizierung |
500 DM. |
•5. |
Nachgehende Beratung und Klärung des Verbleibs sechs Monate nach Beendigung |
200 DM |
  |
Für abgeschlossenen Gesamtprozeß insgesamt |
2 000 DM |