243. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MB1. NRW. Nr. 1/99 einschl.)

30. 6. 98 (3)

Anlage 2

Berufliche Integration junger Arbeitsloser in Betrieben - Initiative Jugend in Arbeit Beratungspauschalen - Festbeträge für Beratungsaufwand im Rahmen des Programms „Jugend in Arbeit"

814

1.

Persönliche Kontaktaufnahme und ausführliche Erstberatung

300DM

2.

Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans

200DM

3.

Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte

800DM

4.

Begleitung während der betrieblichen Beschäftigung und Qualifizierung

500 DM.

•5.

Nachgehende Beratung und Klärung des Verbleibs sechs Monate nach Beendigung

200 DM

 

Für abgeschlossenen Gesamtprozeß insgesamt

2 000 DM