Anlage 2

Beschreibung der Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze zwischen dem Lande Niedersachsen und dem Lande Nordrhein-Westfalen in den Gebieten, deren Landeszugehörigkeit sich ändert.

Allgemeiner Teil

§ 1
Alte und neue Grenze

(1) ,,Alte Grenze" ist die bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages bestehende Grenze zwischen dem Lande Niedersachsen und dem Lande Nordrhein-Westfalen.

(2) ,,Neue Grenze" ist die nachstehend beschriebene Grenze, die von der alten Grenze abweicht.

(3) Zur topographischen Orientierung sind dieser Anlage zwei Übersichtskarten beigefügt.

Besonderer Teil

§ 2
Frille / Frille

Grenzverlauf:

Die neue Grenze beginnt im Norden am nordwestlichen Punkt des Flurstücks 69/32, Flur 1, Gemarkung Frille- Cammer (Schnittpunkt der Grenze des Schaumburger Waldes mit der alten Grenze). Von hier verläuft sie in allgemein südlicher Richtung an der West- und Südwestgrenze dieses Flurstücks entlang, bis sie auf den nordwestlichen Punkt des Flurstücks 41, Flur 1, Gemarkung Baum, trifft. Sie folgt der Westgrenze dieses Flurstücks nach Süden sowie in westlicher Richtung der Nordgrenze des Flurstücks 48, bis sie auf die Westgrenze dieser Gemarkung trifft. Von hier folgt sie der Westgrenze der Gemarkung Baum (Gemeindefreies Gebiet Baum), bis sie auf den südlichen Punkt des Flurstücks 40, Flur 18, Gemarkung Frille-Cammer, trifft. Von hier folgt sie der nördlichen Grenze des Wegeflurstücks 36, Flur 1, Gemarkung Baum, bis sie wieder auf die Westgrenze dieser Flur trifft, und führt in südlicher Richtung weiter an dieser entlang bis zum nordöstlichen Punkt des Flurstücks 11/1, Flur 8, Gemarkung Frille-Cammer. Sie folgt der Nordgrenze dieser Flur nach Westen, trifft dort auf die Nordgrenze des Flurstücks 14/2, Flur 23, Gemarkung Frille-Cammer, und folgt dieser und der Nordgrenze des Flurstücks 8/1, biegt in der Nordwestecke dieses Flurstücks nach Süden ab und trifft im südöstlichen Punkt des Flurstücks 18/1 der zuletzt genannten Flur auf die alte Grenze.

In der Gemeinde Päpinghausen, Kreis Minden, beginnt die neue Grenze am nordwestlichen Punkt des Flurstücks 82/1, Flur 1, Gemarkung Päpinghausen, und verläuft in südlicher Richtung an der Ostgrenze des Flurstücks 150/113 entlang; am südöstlichen Punkt dieses Flurstücks biegt die neue Grenze nach Osten ab und folgt zunächst der Nordgrenze, dann der Ostgrenze des Flurstücks 133, bis sie auf die alte Grenze trifft.

§ 3
Extertal, Ortsteil Silixen / Krankenhagen-Möllenbeck

Grenzverlauf:

Die neue Grenze beginnt im Westen am südlichen Punkt des Flurstücks 27/4, Flur 15, Gemarkung Möllenbeck (Schnittpunkt der Gemeindegrenze Möllenbeck und Krankenhagen mit der alten Grenze). Von diesem Punkt folgt sie der Südost- und Ostgrenze dieses Flurstücks bis zu seinem nördlichsten Punkt. Von hier führt sie entlang den Südost-, Ost- und Südgrenzen der Fluren 15 und 16, Gemarkung Möllenbeck, bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 76 der Flur 15, Gemarkung Krankenhagen. Hier verläßt die neue Grenze die Gemarkungs- (Gemeinde-)grenze Möllenbeck/Krankenhagen und wird in der Flur 15, Gemarkung Krankenhagen, nunmehr gebildet durch die Südgrenzen der Flurstücke 76 und 75 (Teilstrecke der Straße Krankenhagen-Möllenbeck), durch die Südwestgrenze des Flurstücks 68/2 sowie durch die Nordwest- und Nordgrenzen der Flurstücke 46, 70 und 47, bis sie auf den westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 47 trifft. Von diesem Punkt aus wird die neue Grenze zunächst gebildet durch die Südwestgrenze dieses Flurstücks, dann durch die Westgrenze der Flur 8 und in der Flur 9, Gemarkung Krankenhagen, durch die West-, Südwest- und Nordwestgrenzen folgender Flurstücke: 4, 5, 7/1, 21/1, 19/1 und 17/1. Sie endet an der alten Grenze, die an dieser Stelle mit der Südgrenze des zuletzt genannten Flurstücks übereinstimmt.

§ 4
Extertal, Ortsteil Rott / Wennenkamp

Grenzverlauf:

Die neue Grenze beginnt im Westen am nordwestlichen Punkt des Flurstücks 59/1, Flur 4, Gemarkung Wennenkamp (Schnittpunkt der Waldgrenze am Heinrichsberg mit der alten Grenze), und verläuft in dieser Flur ostwärts entlang den Südgrenzen der Flurstücke 33/4 und 54/2 bis zum nordwestlichen Punkt des Flurstücks 53/2. Von diesem Punkt aus wird die neue Grenze gebildet durch die West- und Südgrenze des zuletzt genannten Flurstücks und die Westgrenze des Flurstücks 53/6 (Teilstrecke der Straße von Rott nach Friedrichswald).

§ 5
Lügde, Ortsteil Sabbenhausen / Baarsen

Grenzverlauf:

Die neue Grenze beginnt im Norden am nördlichsten Punkt der Flur 8, Gemarkung Baarsen (Schnittpunkt der Gemeindegrenze Großenberg/Baarsen mit der alten Grenze), und verläuft an der Westgrenze der Flur 5, Gemarkung Großenberg, und der Fluren 6 und 5, Gemarkung Baarsen (Westgrenze des Pyrmonter Forstes), entlang. Sie trifft am östlichsten Punkt der Flur 8, Gemarkung Baarsen, auf die alte Grenze (Südgrenze der Wörmke).

§ 6
Höxter, Ortsteil Stahle / Holzminden

Grenzverlauf:

Die neue Grenze beginnt in der Mittellinie der Weser und verläuft im rechten Winkel dazu auf den Endpunkt der Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken 263/141 und 264/141 der Flur 4, Gemarkung Stahle, dann entlang dieser Grenze bis zum Weg. Sie folgt der Wegegrenze nach Südwesten bis zu dem Grenzstein gegenüber der Südwestspitze des Flurstücks 474, schließt das Sportheim (Flurstücke 474 und 473) ein und überquert den Weg an der Nordostecke des Flurstücks 473. Sie folgt dann der östlichen Grenze des Weges bis zur Bundesstraße 64, überquert diese und folgt dann der nördlichen Grenze der Bundesstraße und des Fährweges bis zur Grenze gegen die Weser. Dort knickt sie zur Mittellinie, so daß sie rechtwinklig auf diese auftrifft.

§ 7
Höxter, Ortsteil Lüchtringen / Holzminden

Grenzverlauf:

a) Die neue Grenze beginnt an der Südspitze des Flurstücks 57 (Teil des Bahnkörpers), Flur 14, Gemarkung Höxter, und folgt dessen westlicher Grenze nach Norden. Von der Nordspitze dieses Flurstücks verläuft die neue Grenze an der Nordwestgrenze des Flurstücks 3/2, Gemarkung Boffzen-Forst, Flur 1, entlang zur östlichen Flurstücksgrenze des Bahngeländes und folgt dieser, bis sie zwischen den Landesgrenzsteinen 86 und 87 die alte Grenze erreicht.

b) Vom Landesgrenzstein 96 bis zum Landesgrenzstein 117 folgt die neue Grenze der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Straße Höxter-Holzminden.

c) Vom Landesgrenzstein 122 ab folgt die neue Grenze der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Straße Höxter-Holzminden bis zur Nordostecke des Flurstücks 1 der Flur 36, Gemarkung Holzminden, dann der nördlichen Grenze dieses Flurstücks, bis sie an dessen nordwestlicher Ecke beim Landesgrenzstein 192 die alte Grenze wieder erreicht.

d) Die neue Grenze beginnt an der Nordostecke des Wegeflurstücks 810, Flur 2, Gemarkung Lüchtringen, folgt der Nordgrenze dieses Flurstücks und des Flurstücks 20 der gleichen Flur und weiter der östlichen Flurstücksgrenze des Bahngeländes bis zur alten Grenze an der Nordwestecke des Flurstücks 308.

§ 8
Beverungen, Ortsteil Würgassen / Lauenförde

Grenzverlauf:

a) Am Hechtsgraben

Die neue Grenze beginnt in der nördlichen Grenze des Wegeflurstücks 1078, Flur 1, Gemarkung Würgassen, wo die alte Grenze von Nordwesten kommend dieses Flurstück erreicht. Sie verläuft zunächst nach Westen an der nördlichen Grenze der Flurstücke 1078 und 1075 entlang, folgt dann der westlichen Grenze der Flurstücke 1075 und 1029 bis zur Mitte des Hechtsgrabens und verläuft von hier aus nach Westen in dessen Mittellinie, bis sie die alte Grenze wieder erreicht.

b) Am ehemaligen Forsthaus und an den Hannoverschen Klippen

Die neue Grenze beginnt an der südöstlichen Ecke des Straßenflurstücks 111/1, Flur 14, Gemarkung Lauenförde, überquert die Straße entlang der Ostgrenze dieses Flurstücks und verläuft dann entlang der südlichen Flurstücksgrenze und der abgestumpften Südostecke des Flurstücks 128. Sie folgt weiter der Südostgrenze des Straßenflurstücks 129/1 und der Südgrenze der Flurstücke 138, 145, 146 und 147 der Flur 14, sowie der Südgrenze des Flurstücks 49 der Flur 13, Gemarkung Lauenförde, bis zum Straßenflurstück 52/5, Flur 13, Gemarkung Solling. Die neue Grenze überquert dann die Straße entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 52/5 und folgt zunächst der südlichen Flurstücksgrenze bis zur Südostecke des Flurstücks 7/7 der Flur 13, Gemarkung Solling. Von hier an verläuft die neue Grenze südlich neben der Straße im Abstand von 2 m von der Begrenzung der befestigten Fahrbahn, weiter im gleichen Abstand neben dem Verbindungsweg zu der nach Karlshafen hinunter führenden Straße und ebenso neben dieser Straße selbst, bis sie auf die am weitesten nach Nordosten vorspringende Spitze der niedersächsisch-hessischen Landesgrenze trifft.