Anlage

Beschluß
der Ministerpräsidentenkonferenz
am 28. Februar 1991

Verwaltungshilfe für die neuen Länder
und deren Finanzierung

Die alten Länder sind sich darin einig, den neuen Ländern auch weiterhin Verwaltungshilfe durch Abordnung von Beamten und Richtern und Beurlaubung von Arbeitnehmern bis Ende 1992 sowie durch Personalkostenzuschüsse nach Maßgabe folgender Eckpunkte zu leisten:

1. Bei Abordnungen trägt das entsendende alte Land

a) die Besoldung, die Vergütung oder den Lohn,

b) die Reisekostenvergütung und das Trennungsgeld,

c) eine Aufwandsentschädigung vorerst bis Ende 1992 in der von dem entsendenden Land jeweils festgesetzten Höhe. Für Pendler können Sonderregelungen getroffen werden.

2. Bei Versetzungen erstattet das jeweilige alte Land dem jeweiligen neuen Land den sich aus den besoldungs- oder tarifrechtlichen Übergangsregelungen für die bisherige Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe des Beamten, Richters oder Arbeitnehmers ergebenden Unterschiedsbetrag zwischen der Bezahlung im alten Land und der Bezahlung im neuen Land (unter Ausschluß des sog. ,,Beförderungsgewinns") vorerst bis Ende 1992.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Personalkostenzuschüsse für Bedienstete der neuen Länder mit Qualifikationen und Erfahrungen, die im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sind, zu vereinbaren.

3. Zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften im öffentlichen Dienst kann es zweckmäßig sein, Bewerber in den neuen Ländern im Eingangsamt einzustellen und dann zunächst in die alten Länder zu entsenden, damit sie eine fachspezifische Zusatzausbildung erhalten (z.B. ca. 12monatige Einführung für Beamte des höheren Dienstes der Steuerverwaltungen) oder für eine Übergangszeit auf ihren beruflichen Einsatz vorbereitet werden (z. B. Einarbeitung von Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsjuristen für höchstens ein Jahr).

Die alten Länder sind entsprechend ihrer jeweiligen Möglichkeiten bereit, für die entsandten Beamten aus den neuen Ländern Ausgleichszahlungen zu leisten, die im Ergebnis deren Bezüge an die für vergleichbare Beamte der alten Länder gezahlten Bezüge annähern. Bei Rückkehr dieser Beamten und Richter in die neuen Länder sollte entsprechend Ziffer 2 verfahren werden.

4. Die alten Länder weisen darauf hin, daß bei der Gewinnung von qualifizierten Beschäftigten für die öffentliche Verwaltung der neuen Länder die Beschaffung angemessener Wohnungen große Schwierigkeiten bereitet.

Sie bitten die neuen Länder, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den entsandten Beamten und Richtern sowie neueingestellten Bediensteten aus den alten Ländern angemessene Wohnungen zu vermitteln oder zur Verfügung zu stellen.

5. Die Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, bei Beamten und Arbeitnehmern des Bundes im Falle der Abordnung, Versetzung oder des Übertritts entsprechend zu verfahren.

6. Für den Bereich der Justiz bitten die Regierungschefs der Länder die Bundesregierung, das vom Bund und den alten Ländern gemeinsam finanzierte Programm zur Entsendung von Richtern in die neuen Länder fortzuführen und auszubauen. Die Regierungschefs bitten die Justizministerkonferenz, umgehend Vorschläge zur Ausweitung der Hilfe für alle Gerichtszweige unter Einbeziehung des Vorschlags von Bayern vom 22. 2. 1991 vorzulegen.

7. Die Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, daß eine Verstärkung der personellen Verwaltungshilfe auf der Ebene der Kommunen erforderlich ist, damit die für den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder notwendigen Verwaltungsentscheidungen auf kommunaler Ebene zügig getroffen werden können.

Die Regierungschefs der Länder appellieren an die Kommunen in den alten Ländern, über Partnerschaften mit Kommunen in den neuen Ländern personelle Verwaltungshilfe verstärkt zur Verfügung zu stellen.

Protokollnotiz der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen zu Ziffer 1 Buchst. c:

Die neuen Länder weisen darauf hin, daß jede Kürzung der Aufwandsentschädigung die Möglichkeiten der Verwaltungshilfe entscheidend beeinträchtigen würde.